Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten 2014 - 2020 (6.4.1)

Ziel der Maßnahme ist die Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen

Förderungsziele 
Förderungsgegenstände 
Allgemeine Informationen 
Antragstellung 
Förderungsvoraussetzungen 
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Vorhabensart 6.4.1 
Bekanntmachung Stichtag 
Antrag auf Zahlung


Wichtige Information

Vom BMLRT sind nun die cut off-Dates für die Antragstellung bekanntgegeben worden. In der Vorhabensart „Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten 2014 – 2020“ (6.4.1) können Anträge nach dem Programm LE 14-20 nur noch bis 31.03.2023 angenommen werden. Ab dem Folgetag ist die Antragstellung im GSP 23-27 möglich. Der letzte Zahlungsantrag muss spätestens bis zum 30.06.2025 eingebracht sein.


Förderungsziele

  1. Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des Marktes.
  2. Erwirtschaftung außerlandwirtschaftlichen Einkommens durch Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum unter Heranziehung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren.

Förderungsgegenstände

Laut Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 - "LE-Projektförderungen" sind in der Vorhabensart Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten folgende Fördergegenstände definiert:

 Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung:

  1. Bauliche und technische Investitionen in Freizeiteinrichtungen sowie zur Ausübung von Freizeitaktivitäten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung;
  2. Bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und -bewirtung einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung

Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (bei landwirtschaftlichen Produkten nicht unter Anhang I des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen:

Bauliche und technische Investitionen für die Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung;

 Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen:

  1. Bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen im Bereich der Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie sowie Soziale Arbeit;
  2. Bauliche Investitionen sowie Anschaffung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen zur Erbringung von kommunalen Dienstleistungen;
  3. Bauliche Investitionen sowie Anschaffung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen zur Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.

Traditionelle Handwerkstätigkeiten: Bauliche und technische Investitionen zur Ausübung von traditionellem Handwerk einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung.

Allgemeine Informationen

Die Abgabe und Entgegennahme des Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar und es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Weiters wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Eingangsdatum des Förderantrages als frühest möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten gilt. Ein Projektbeginn vor dem Einreichdatum (z.B. Aufnahme der Bauarbeiten oder Bestellungen von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen) bedeutet den Ausschluss von der Förderung.

Jegliche Ausgaben seitens des  Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die bewilligende Stelle, erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.

Eine allfällige Bewilligung (Förderzusage) kann erst nach Vorlage eines formal vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Antragsunterlagen und nach dem Durchlaufen des Auswahlverfahrens auf Basis der zur Verfügung stehenden Finanzmittel erfolgen

Antragstellung

Antrag auf Fördermittel inklusive Verpflichtungserklärung (Code 6.4.1) muss Mindestinhalte erfüllen (das sind Name, Geburtsdatum, Zustelladresse, Kurzbezeichnung des Vorhabens, gültige Unterschrift auf dem Antragsformular), damit er angenommen werden kann (Kostenanerkennung).

WICHTIG: Beim Ausfüllen des Förderantrages ist darauf zu achten, dass alle Tabellenblätter ausgefüllt werden (Förderantrag unten)!

Ausfüllhilfe

Förderungsvoraussetzungen

Zusätzlich zum Förderantrag ist ein Diversifizierungskonzept mit mindestens folgenden Bestandteilen vorzulegen:

  • Darstellung der Ausgangssituation des Betriebs, z.B. betriebs- und arbeitswirtschaftliche Überlegungen. Ist der Förderwerber nicht der Bewirtschafter, ist ein Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb darzustellen.
  • Ziele und geplante Aktionen für das Vorhaben;
  • Darstellung der positiven Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens.

Es besteht die Möglichkeit, ein Diversifizierungskonzept durch die zuständige Bezirksbauernkammer (BBK) gegen Entgelt erstellen zu lassen, oder dieses selbst zu erstellen, anhand des Musters (siehe Downloads). 

Sonstige Unterlagen:

  • bei baulichen und technischen Maßnahmen sind alle behördlichen Genehmigungen vorzulegen.
  • Kostenplausibilisierung: Angebote (Vergleichsangebote) für Einrichtung und technische Ausstattung; bei baulichen Investitionen werden die anrechenbaren Kosten mit Pauschalkostensätzen (siehe Downloads) begrenzt.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Vorhabensart 6.4.1

Beschreibung des Auswahlverfahrens:

Die bei der bewilligenden Stelle (Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3) eingereichten Förderanträge werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Ordnungsgemäß eingereichte und den Zugangsvoraussetzungen entsprechende Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen.

Die Auswahl der Anträge erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Auswahldurchgang werden all jene Anträge einbezogen, die bis zu einem festgelegten Stichtag soweit vollständig sind, dass sie dem vorhabensspezifischen Bewertungsschema unterzogen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ableitung wesentlicher Merkmale für die Bewertung aus dem Diversifizierungskonzept erfolgt. Eine dementsprechend deutliche Darstellung im Konzept wird daher empfohlen.

Es sind mindestens zwei Auswahlverfahren pro Jahr vorgesehen. Die Stichtage werden von der Bewilligenden Stelle vorab veröffentlicht.

Die Beschreibung der Auswahlkriterien (10 Kriterien) entnehmen Sie bitte den Downloads (siehe unten).

Bekanntmachung Stichtag

Ab sofort ist die Antragstellung (laufende Antragstellung) für die Vorhabensart "Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten (6.4.1)" möglich. Nur jene Förderungsanträge, die bis zu dem nachstehend angegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle, dem

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Haus 12, 5. Stock

eingelangt sind, können beim anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung LF3 gibt daher als letzten Stichtag für eine Einbeziehung in den nächsten Auswahldurchgang den

01. März 2024

bekannt.

Die Förderungsanträge können postalisch an oben genannte Adresse, per Fax (02742/9005-13535) bzw. eingescannt an post.lf3@noel.gv.at übermittelt werden.

Hinweis:

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

Für den Auswahldurchgang können jedoch nur jene Förderungsanträge berücksichtigt werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenden Auswahldurchgang einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Die Vorhaben werden sodann durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind oben beschrieben.

Antrag auf Zahlung

Alle Downloads für die Abrechnung finden Sie auf der Seite "Allgemeine Informationen zum Programm Ländliche Entwicklung 2014 - 2020"

Die Auszahlung von Fördermittel  erfolgt durch die Agrarmarkt Austria nach Prüfung der Zahlungsantragsunterlagen durch die jeweils zuständige Bewilligende Stelle. 

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12984, -13581, -12766
Fax: 02742/9005-13535   
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
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