Erhaltungsgemeinschaften
Erhaltungsgemeinschaften werden von der NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) begründet zu dem Zweck, die in einem Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren geschaffenen gemeinsamen Anlagen zu erhalten.
Voraussetzungen
Es hat ein Agrarverfahren stattgefunden, wo gemeinsame Anlagen (Wege, Wasserrückhaltebecken, Gräben, Grünanlagen etc.) geschaffen wurden.
Diese Anlagen wurden nicht von einem anderen Rechtsträger (z.B. der Gemeinde) in die Erhaltung übernommen.
Rechtsfolgen
Die Erhaltungsgemeinschaft
- ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts
- handelt auf der Grundlage von Satzungen
- wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert nach einem Aufteilungsschlüssel, der in den Satzungen geregelt ist
- handelt unter Aufsicht der NÖ ABB.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 6 bis 12 Flurverfassungs-Landesgesetz 1975, LGBl. 6650-10 in der Fassung LGBl. Nr. 53/2021
Mögliche Förderungen
Eine finanzielle Förderung für die Errichtung der Anlagen wird im jeweiligen Agrarverfahren abgewickelt.
Aber auch für die Erhaltung der Anlagen können unter Umständen Förderungen in Anspruch genommen werden:
Ihre Kontaktstelle des Landes
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13603
Fax: 02742/9005-13890