Wasserversorgung
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Für ortsfeste Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich im Freien zur Konsumation von Trinkwasser kann ein Pauschalbetrag von € 500,00 pro Stück aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährt werden.
Für die Errichtung von Löschwasserversorgungsanlagen von Gemeinden gibt es Förderungen vom Land. Der Artikel erklärt die Vorraussetzungen, die Förderhöhe und wie Sie die Förderung erhalten können.
Der Trinkwasserplan (TPL) ist ein Planungsinstrument. Er dient zur Erstellung eines nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgungskonzepts für ein Gemeindegebiet oder für größere, gemeindeübergreifende Gebiete.
Für die Errichtung einer Einzelwasserversorgungsanlage für bis zu 4 zu versorgende Objekte außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Der nachfolgende Artikel erklärt die Voraussetzungen dafür, wie hoch die Förderungen sind und wie Sie die Förderungen erhalten können.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Brunnen auf Eigengrund errichten will? Brauche ich eine wasserrechtliche Bewilligung? Diese und andere Fragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Hausbrunnens auftauchen, werden in diesem Artikel behandelt.
Das NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz enthält Regelungen über die Verpflichtung zum Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage.
Im Versorgungsbereich öffentlicher Wasserversorgungen besteht eine Anschlussverpflichtung. Die Details regelt die Wasserleitungsordnung, die die Gemeinde zu erlassen hat.
Niederösterreich verfügt landesweit gesehen über ausreichende Wasserreserven. Der gesamte Trinkwasserbedarf kann auch zukünftig aus Grund- und Quellwasser abgedeckt werden und muss nicht, wie in vielen Ländern Europas, aus behandeltem Flusswasser erfolgen.
Die Wetterextreme stellen für viele Trinkwasserversorger große Herausforderungen dar. Das Projekt zeigt künftige Planungs- sowie Betriebsverbesserungen für große und kleine Wasserversorger, insbesondere im ländlichen Raum, auf.
Informationen über Errichtung, Betrieb und Sanierung von Hausbrunnen.
Aktuelle und allgemein gültige Informationen zu Wasserversorgungsanlagen.
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Abnehmer über die aktuelle Qualität der Wassers zu informieren.
Informationen über die entsprechenden Maßnahmen zur Sicherung des Trinkwassers in Hochwassergebieten.
Die Wetterextreme der letzten Jahre stellen viele kleine Wasserversorger, vor allem im ländlichen Raum, vor große Herausforderungen. Der Artikel zeigt neue Möglichkeiten auf und verweist auf eine downloadfähige Broschüre.
Das Land Niederösterreich hat eine Informationsmappe „Trinkwasser in NÖ" für Gemeinden, Planungsbüros und interessierte Bürger erstellt. Diese Info Mappe wurde am 19.1.2010 anlässlich einer Informationsveranstaltung für Gemeinden, Gemeindeverbände und Planungsbüros vorgestellt.
Wässer mit hohem Huminstoff-, Eisen und Mangangehalt stellen an Wasseraufbereitungsanlagen hohe betriebliche Anforderungen. In diesem Beitrag werden Optimierungen an bestehenden Aufbereitungsanlagen im Waldviertel aufgezeigt.
Durch Trinkwasser Benchmarking können beim Betrieb von Wasserversorgungsanlagen Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Teilnahme wird gefördert.
Welche rechtliche Möglichkeiten stehen Gemeindeorganen bei Wassermangel zur Verfügung bzw. welche Pflichten bestehen
Für die Errichtung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen durch Gemeinden, Genossenschaften und Verbände gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Nachfolgend erhalten Sie dazu die wesentlichsten Informationen. Unter "Downloads" am Ende der Seite können Sie die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Informationen herunterladen.
Die folgenden Downloads enthalten unterstützende Hinweise und Informationen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Förderungsabwicklung Siedlungswasserwirtschaft zu gewährleisten.
Ihr Kontakt zum Thema Wasserversorgung
Gruppe Wasser
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14421
Fax: 02742/9005-16770