Allgemeine Informationen zu Vereinen
Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links zum Vereinswesen
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
Personen, die einen Verein gründen wollen, müssen Vereinsstatuten verfassen und mit einem Exemplar der Statuten die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde anzeigen. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen.
Alle Vereine werden im Zentralen Vereinsregister (ZVR) beim Bundesministerium für Inneres geführt. Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann über die Daten eines bestimmten Vereins Auskunft verlangen.
TIPP: Umfangreiche Informationen und Muster für Statuten & Eingaben finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.
Achtung: Seit 1. April 2006 ist die ZVR-Zahl von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen (z.B. Briefe, E-Mails, Verträge, Angebote, Rechnungen) zu führen. Das Nichtführen der ZVR-Zahl stellt eine Verwaltungsübertretung dar.