Informationen für Fahrschulen
Nachfolgend finden Sie alle Beiträge, die zu dem von Ihnen gewählten Inhalt vorhanden sind. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zu einem Beitrag zu gelangen.
Änderungen im Stand der Schulfahrzeuge - Genehmigung
Änderungen hinsichtlich der Schulfahrzeuge (Zugänge und Ausscheiden von KFZ) eines genehmigten Fahrschulbetriebes sind nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig.
Fahrlehrerausweis - Genehmigung
Für Lehrpersonen im praktischen Fahrunterricht ist um einen Fahrlehrerausweis anzusuchen.
Fahrschulaußenkurs - Genehmigung
Das Abhalten eines Fahrschulkurses außerhalb des Standortes der Fahrschule ist nur mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde möglich.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Bitte klicken Sie hier, um zu einer Liste aller Bezirkshautpmannschaften zu gelangen.
Letzte Änderung dieser Seite: 28.3.2017