Haustiere halten
Spezifische Informationen für das Halten von Haus- bzw. Heimtieren:

Um entlaufene Hunde und Zuchtkatzen ihren Tierhaltern und Tierhalterinnen einfach und rasch wieder übergeben zu können, wurde die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen eingeführt. (Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004 idgF., § 24a).

Katzen mit Freigang sind zu kastrieren außer sie sind als Zuchtkatzen gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Bundes registriert. Vermerk: Mit dem Begriff „Katzen“ sind Tiere beiderlei Geschlechts gemeint

Hybridkatzen sind Nachkommen aus Kreuzungen von Wildkatzen mit Hauskatzen. Diese werden erst ab der 5. Nachkommen-Generation nicht mehr als Wildtiere angesehen und dürfen daher erst ab dieser Generation gehalten werden.

Verwahrloste und verstörte Hunde oder Katzen in großer Zahl, zusammengepfercht auf engstem Raum, gehalten in verschmutzten Unterkünften. Immer häufiger wurden in den letzten Jahren solche als „Animal Hoarding" bezeichnete Fälle bekannt.

Radiobeiträge zum Nachhören
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220