Waffenbesitz
Hier finden Sie Informationen zu Waffenpass und Waffenbesitzkarte.
Europäischer Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) mitzunehmen
Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) genehmigungspflichtiger Waffen berechtigt.
Waffenpass
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen von genehmigungspflichtigen Waffen berechtigt.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft, oder (in Statutarstädten) der Magistrat. Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, wenden Sie sich an die Landespolizeidirektion. Bitte klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften, der Magistrate und der Landespolizeidirektion.