Steuern & Abgaben
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Landschaftsabgabe
Zur Pflege, Erhaltung und Gestaltung der Landschaft Niederösterreichs erhebt das Land eine gemeinschaftliche Landesabgabe (Landschaftsabgabe) für landschaftsverbrauchende Maßnahmen und Tätigkeiten.
Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse
Für die Vergabe des Zweckzuschusses nach dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023, hat die NÖ Landesregierung am 23. Jänner 2024 die Richtlinie für die Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der Gebührenbremse beschlossen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005
Fax: 02742/9005 - 12060
Tel: 02742/9005
Fax: 02742/9005 - 12060