Mineralrohstoffgewinnung
Alle Betriebe (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts), die mineralische Rohstoffe gewinnen, unterliegen dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG).
Allgemeine Information
Das MinroG gilt u.a. für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von
- bergfreien
- bundeseigenen und
- grundeigenen
mineralischen Rohstoffen.
Mineralische Rohstoffe
Wenn Sie grundeigene mineralische Rohstoffe ausschließlich im Tagebau gewinnen und aufbereiten wollen, wenden Sie sich an die Anlagenabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) des Abbaustandortes.
Sämtliche Verfahren hinsichtlich der bergfreien, der bundeseigenen sowie der grundeigenen mineralischen Rohstoffe im Untertagbau obliegen der obersten Montanbehörde, dem Bundesminister für Finanzen. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesministerium für Finanzen - Bergbau und Bundesministerium für Finanzen - Kommunikation mit der Montanbehörde.
Vormerkung der verantwortlichen Personen
Der Bergbauberechtigte muss für jeden Bergbaubetrieb verantwortliche Personen (Betriebsaufseher, Betriebsleiter und verantwortlichen Markscheider) bestellen. Deren Vormerkung obliegt dem Bundesminister für Finanzen als oberste Montanbehörde.
Technische Fragen
Für technische Fragen stehen die Sachverständigen, insbesondere der Abteilung Anlagentechnik des Amtes der NÖ Landesregierung oder der Gebietsbauämter zur Verfügung.
Genehmigungspflicht / Bewilligungspflicht
Folgende Vorhaben bedürfen einer Genehmigung bzw. Bewilligung:
- das Gewinnen von Rohstoffen: Gewinnungsbetriebsplan
- die Einstellung der Gewinnung: Abschlussbetriebsplan
- die Herstellung (Errichtung) von Bergbauanlagen (das sind ortsfeste Einrichtungen wie z.B. Brecher, Siebanlagen, Container, Garagen etc.)
Diese Verfahren führen grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörden.
Weitere Verfahren
Neben dem Anlagengenehmigungsverfahren können allenfalls noch andere Verfahren erforderlich sein, beispielsweise gemäß
- Abfallrecht
- Forstrecht
- Naturschutzrecht
- Wasserrecht
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz - MinroG)
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 15390 (Auskunft)
Fax: 02742/9005 - 15280