NÖ Pendlerhilfe - Förderung

Das Land NÖ leistet an Pendlerinnen und Pendler zum Ausgleich von Nachteilen aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort eine NÖ Pendlerhilfe. 

  1. Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  2. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen.
  3. Für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen.
  4. Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:


HaushaltsgrößeEinkommensgrenze
Einpersonenhaushalt€ 2.200,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind€ 3.960,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder€ 3.960,00
Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind€ 4.840,00
für jedes weitere Kind€ 880,00

Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkünfte der antragestellenden Person, die des Ehe- oder Lebenspartners und Einkünfte der Kinder für die im Antragszeitraum Familienbeihilfe bezogen wurde.

  • Zum Einkommen zählt: Löhne, Gehälter, Pensionen, Kranken-, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte vom AMS, Unterhalt (Alimente)
  • Zum Einkommen zählt nicht: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Versehrten- und Unfallrenten.

Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen sind vom Einkommen abzuziehen.

Das Ansuchen muss bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres mittels Online-Antrag (inkl. Dienstgeberbestätigung) erfolgen. 

Die Antragstellung ist ausschließlich mittels Online-Antrag möglich!

Nach erfolgter positiver Bearbeitung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Bewilligungszuschrift. Danach wird die Auszahlung veranlasst.


Online-Antrag


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Ihr Kontakt zum Thema Pendlerhilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt

Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten

E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Hotline)

Letzte Änderung dieser Seite: 6.10.2026
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