NÖ Pendlerhilfe - Förderung
Das Land NÖ leistet an Pendlerinnen und Pendler zum Ausgleich von Nachteilen aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort eine NÖ Pendlerhilfe.
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen.
- Für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen.
- Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | € 2.200,00 |
| Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind | € 3.960,00 |
| Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder | € 3.960,00 |
| Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind | € 4.840,00 |
| für jedes weitere Kind | € 880,00 |
Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkünfte der antragestellenden Person, die des Ehe- oder Lebenspartners und Einkünfte der Kinder für die im Antragszeitraum Familienbeihilfe bezogen wurde.
- Zum Einkommen zählt: Löhne, Gehälter, Pensionen, Kranken-, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte vom AMS, Unterhalt (Alimente)
- Zum Einkommen zählt nicht: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Versehrten- und Unfallrenten.
Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen sind vom Einkommen abzuziehen.
Das Ansuchen muss bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres mittels Online-Antrag (inkl. Dienstgeberbestätigung) erfolgen.
Die Antragstellung ist ausschließlich mittels Online-Antrag möglich!
Nach erfolgter positiver Bearbeitung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Bewilligungszuschrift. Danach wird die Auszahlung veranlasst.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Erklärung zur Einkommensberechnung (pdf, 0.4 MB)
- Download: Richtlinie NÖ Pendlerhilfe (pdf, 0.2 MB)
- Download: Dienstgeberbestätigung (pdf, 0.5 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Pendlerhilfe
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Hotline)
