Agenda 2030
Die öffentliche Verwaltung in ihrer Rolle als hoheitliche, gesetzesausführende, administrative Einrichtung mit Kontroll- und Planungsaufgaben stellt eine Schlüsselposition in der Umsetzung nachhaltiger Landesentwicklung dar.
Ziel aller Nachhaltigkeitsbestrebungen ist es, ein gutes Leben für alle und für alle künftigen Generationen zu gewährleisten. Mit der 2015 beschlossenen UN Agenda2030 und seiner Nachhaltigkeitsziele – den Sustainable Development Goals SDG - gibt es dafür einen weltweit einheitlichen inhaltlichen Zielerahmen.
Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ist ein globaler Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten.
Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 ist die Republik Österreich die Verpflichtung eingegangen, systematisch auf die Erreichung der Ziele hinzuarbeiten. Die Umsetzung betrifft daher Bund, Länder und Gemeinden, alle Ressorts, sowohl in der Innenpolitik als auch im auswärtigen politischen Handeln.
Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 am 25.09.2015 durch die Vereinten Nationen und dem Bekenntnis Österreichs zur Umsetzung seiner Ziele waren die Länder aufgerufen, im Sinne des sog. „Mainstreaming Ansatzes“, ihre Beiträge zur Umsetzung der SDGs zu leisten.
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