Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich
Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 ist die Republik Österreich die Verpflichtung eingegangen, systematisch auf die Erreichung der Ziele hinzuarbeiten. Die Umsetzung betrifft daher Bund, Länder und Gemeinden, alle Ressorts, sowohl in der Innenpolitik als auch im auswärtigen politischen Handeln.
Agenda 2030 - eine gesamtstaatliche Aufgabe
In Österreich wurden die Bundesministerien mit Beschluss des Ministerrats aus 2016 (Ministerratsvortrag 86/11 - 2016) beauftragt, die globalen Nachhaltigkeitsziele in relevante Strategien und Programme zu integrieren und gegebenenfalls Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres eingesetzt (interministerielle Arbeitsgruppe IMAG).
Das Bundeskanzleramt hat im Dialog mit den LandesamtsdirektorInnen im April 2016 auf die besondere Bedeutung aller relevanten staatlichen Organe und Kooperationspartner auf Bundes-, Landes-, Städte- und Gemeindeebene sowie der Sozialpartner, Zivilgesellschaft und Wissenschaft hingewiesen. 2017 hat das BKA die Länder eingeladen, landesspezifische Ansprechpartner („SDG Focal Points“) namhaft zu machen und so die Umsetzungsaktivitäten auf Bund und Bundeslandeben besser abstimmen und optimieren zu können.
Weiterführende Informationen zur Umsetzung der SDGs in Österreich:
Wie werden die SDGs in Österreich implementiert (BKA)?
Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung (BKA)?
Wie werden die Fortschritte gemessen (BKA)?
Unterstützung der Universitäten bei der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele!
Hauptaktivitäten gereiht nach Aktualität
2024
Zweiter Freiwilliger Nationaler Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele
Der zweite freiwillige Nationaler Bericht wurde am 5. Juni 2024 vom Ministerrat beschlossen.
Die Fortschritte, die Österreich in den letzten Jahren in der SDG-Umsetzung erzielt hat, zusammengefasst in den nationalen Fortschrittsberichten, gehen nicht zuletzt auf eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit der österreichischen Bundesregierung und -verwaltung mit Bundesländern, Städten und Gemeinden, mit Wirtschaft und Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern und einer engagierten Jugend, sowie zahlreichen relevanten SDG-Akteuren auf allen Ebenen zurück.
Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Österreich 2020 - 2022
Der "Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Österreich 2020 - 2022" wurde am 12.4.2023 vom Ministerrat angenommen. Der umfassende Bericht stellt eine Bestandsaufnahme jener Fortschritte in der SDG-Umsetzung dar, die Österreich seit der Präsentation seines ersten Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichts (FNU) im Jahr 2020 erzielt hat. Der Fokus des Berichts liegt auf der exemplarischen Darstellung von neuen Umsetzungsbeispielen und Leuchtturmprojekten aller Bundesministerien, beinhaltet aber auch Maßnahmen aus den Bundesländern, Städten und Gemeinden. Ein wesentlicher Bestandteil ist zudem der Beitrag der Statistik Austria im Datenkapitel, in dem für jedes der 17 SDGs die aktuellen Daten ausgewiesen und Fortschritte anhand standardisierter Kategorien klassifiziert wurden.
Der Bericht baut auf dem nationalen Indikatorenset und dem im Mai 2020 von Statistik Austria veröffentlichten ersten nationalen SDG-Indikatorenbericht auf und bildet die aktuellen Herausforderungen und die Auswirkungen von COVID-19 auf die SDGs ab. Er zeigt die Entwicklung der Indikatoren von 2010 bis 2019 mit Hauptaussagen und zentrale Trends auf einen Blick.
Eine englische Version der Publikation "Austria"s Commitment to the 2030 Agenda" des Ban Ki-moon Centre for Global Citizens wurde erstellt.
Der "Rechnungshof Österreich" hat Anfang 2021 die Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich geprüft, der Bericht wurde im Februar 2022 veröffentlicht. In diesem Bericht werden Stärken, aber auch die Schwächen der konkreten Maßnahmen in Österreich aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen.
SDG Aktionsplan 1019+
Im Sommer 2018 erteilte der Generalsekretär des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) den Auftrag, die Arbeiten zur Umsetzung der Agenda 2030 im BMNT strategisch aufeinander abgestimmt in einem eigenständigen Prozess durchzuführen und erste Umsetzungsschritte in einem " SDG-Aktionsplan 2019+" zusammenzufassen. Nachdem das BMNT bei der kohärenten Umsetzung der Agenda 2030 auf Bundesebene eine Vorreiterrolle einnimmt, dient der vorliegende SDG-Aktionsplan auch als Orientierung für andere Dienststellen. Er dokumentiert die konkreten Arbeitsschritte sowie die dafür entwickelten Instrumente, internen Prozesse und Abläufe. Zudem erfolgt ein Ausblick auf künftige Umsetzungstätigkeiten.
Nationales Indikatorenset der Statistik Austria zur Agenda 2030 | zur Pressemeldung
Die Statistik Austria hat am 18.12.2017 die erste Fassung des nationalen Indikatorensets zur "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" veröffentlicht. Um den Grad der Zielerreichung zu messen, werden den 17 Nachhaltigkeitszielen und den dazugehörigen 169 Zielvorgaben (Targets) Indikatoren zugeordnet. Das nationale Indikatorenset basiert auf dem Indikatorenset der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen (UNSC) und wurde in enger Abstimmung mit dem Europäischen Statistischen System (ESS) entwickelt. Dieses nationale Set stellt aktuell für knapp die Hälfte der UN-Indikatorenvorschläge Daten von Statistik Austria oder von externen Datenlieferanten zur Verfügung.
Rund ein Drittel der UN-Indikatorenvorschläge wurde für Österreich als nicht relevant eingestuft, da das jeweilige Ziel weitgehend erreicht wurde bzw. können dafür keine statistischen Daten im engeren Sinn verwendet werden. Für 19% der UN-Indikatorenvorschläge sind aktuell keine Daten vorhanden.
1. Fortschrittsbericht des BMLFUW zu den Sustainable Development Goals:
Der 1. Fortschrittsbericht verbindet einen repräsentativen Überblick zu den relevanten Leistungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) mit einer Eigenbewertung unseres Engagements.
Das BMLFUW hat zur Umsetzung der Agenda 2030 eine umfassende Bestandsaufnahme der in den einzelnen Kompetenzbereichen aktuell erbrachten Beiträge zur Umsetzung der SDGs vorgenommen. Der Bericht stellt eine Grundlage für die Diskussion mit der interessierten Öffentlichkeit (Zivilgesellschaft, Parlament, uvm.) sowie für die zukünftige und regelmäßige Berichtslegung Österreichs dar.
Beschlüsse von Bundesländergremien
Landeshauptleutekonferenz Beschluss vom 03.11.2023 und Schreiben FBM Edtstadler an alle Landeshauptleute zur SDG Umsetzung: Die Landeshauptleute unterstreichen damit die umfassende Bedeutung der international akkordierten Ziele der Agenda 2030 für Österreich und betonen die Bereitschaft der Länder, den bundesseitig von BKA und BMeiA koordinierten nationalen Umsetzungsprozess bestmöglich, im Rahmen der länderspezifischen Schwerpunktsetzungen und Umsetzungsaktivitäten, zu unterstützen.
2019 wurde in Schloss Thalheim in Niederösterreich der Mechanismus der NachhaltigkeitskoordinatorInnen und der SDG Focal Points zusammengelegt. Diese Maßnahme wurde durch eine Landheshauptleutekonferenzbeschluss untermauert. Mit dem Zusammenführen der beiden Mechanismen - der „Expertenkonferenz der Nachhaltigkeitskoordinatorinnen und –koordinatoren (NHK-K)“ und der „SDG Focal Points der Bundesländer“ - nimmt die Agenda2030 für die regionale Nachhaltigkeitspolitik und Verwaltung in Österreich eine zunehmend rahmengebende Rolle ein – inhaltlich wie auch organisatorisch. Das wirkt sich auch auf das Berichtswesen von Bund und Bundesländern aus.
Die Landeshauptleutekonferenz hat bei ihrer Tagung am 12.05.2017 in Alpbach beschlossen, die neu in den SDG verankerten Ziele zu unterstützen und in besonderer Weise aktiv zu Umsetzung der dort verankerten Bildungsziele beizutragen (VSt-7490/3 vom 15.05.2017).
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz beauftragte am 23.06.2017 die ExpertInnenenkonferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung, bis zur nächstjährigen Konferenz eine gemeinsame Darstellung wesentlicher aktueller Umsetzungsbeiträge innerhalb der jeweiligen Ressortzuständigkeiten unter Federführung des Vorsitzlandes zu erarbeiten.
Ihre Kontaktstelle des Landes zum Thema Nachhaltigkeit
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15295
Fax: 02742/9005 - 14350