Beihilfen
Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.
NÖ Beihilfenstiftungen
Für eine Beihilfe aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Konstantin C. Panadi’schen Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich, der Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke, der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, der Stiftung Waisenhaus, der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich und der Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller
- unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein,
- bedürftig sein,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten (diese finden Sie unter "Downloads").
Gemäß Punkt 4 der Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Arme wurde die Höhe der Beihilfen für Einzelpersonen aus der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich durch den Stiftungsvorstand auf € 500,00 erhöht.
Eine Einreichung ist jederzeit möglich.
Downloads
- Download: Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Kranke (pdf, 2.3 MB)
- Download: Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Waisen (pdf, 2.0 MB)
- Download: Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Arme (pdf, 2.1 MB)
- Download: Beihilfenansuchen (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten Bearbeitende Stelle der Abteilung Finanzen:
Büro der Stiftungsverwaltung
Landskrongasse 5/X
1010 Wien
E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Kontaktpersonen:
Georg Rasl, Tel: 02742/9005-13156
Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064