Literaturstipendien Niederösterreich
Die Kulturabteilung des Landes Niederösterreich vergibt mit sofortiger Wirkung acht Arbeits-/Projektstipendien für Autorinnen und Autoren mit Niederösterreichbezug i.H. von jeweils € 3.000,-- aus Fair Pay-Mitteln. Die Einreichung ist bis zum 08. März 2024 möglich.
Ziel und Zweck:
Förderung der Arbeit an literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)
Dotation/Förderungshöhen:
8 Stipendien i.H. von jeweils € 3.000,--
Vergabemodus:
mittels Fachjury
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Exposé, aussagekräftige Textproben (mind. 10 A4-Seiten), Arbeits- und Zeitplan, nach Möglichkeit Interessensbekundung eines österreichischen Verlages, Bekanntgabe, ob bereits andere Stipendien für das Projekt in Anspruch genommen wurden.
Kriterien und Bedingungen:
- NÖ-Bezug nach dem NÖ Kulturfördergesetz: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich gemeldet und / oder in Niederösterreich geboren und / oder schulische bzw. künstlerische Ausbildung in Niederösterreich absolviert, und / oder in Niederösterreich künstlerisch tätig (war)
- mindestens eine (literarische) Publikation in einem belletristischen Verlag (kein Eigenverlag, kein Selbstzahlerverlag)
- keine Altersbegrenzung
- österr. Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, dafür ständiger Wohnsitz in Österreich
- literarische Qualität des Projekts
Termin:
Einreichung bis zum 08. März 2024 möglich unter post.k1@noel.gv.at
Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Maga. Katharina Strasser, 02742/9005 13028
1. Vergabemodalitäten
Es werden 2 Literaturstipendien zu je EURO 12.000,00 pro Jahr über Antrag auf Grund des Vorschlages einer Jury vergeben. Die Stipendien kommen in monatlichen Raten zu je EURO 1.000,00 zur Anweisung.
2. Definition des Stipendiums
Das Literaturstipendium dient der Förderung literarischer Talente, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv der Fertigstellung eines eigenen deutschsprachigen literarischen Werkes zu widmen. Jedenfalls eines der beiden Stipendien wird als Nachwuchsstipendium (Altersgrenze 35 Jahre) vergeben, für das zweite können auch Projekte ohne Altersgrenze der AutorInnen eingereicht werden. Die Jury behält sich vor, je nach Qualität der eingereichten Projekte, dieses jedoch ebenfalls als Nachwuchsstipendium mit Altersgrenze zu vergeben.
3. Zuerkennung
Die beiden jährlichen Literaturstipendien werden von der NÖ Landesregierung auf Vorschlag einer Jury zuerkannt.
4. Voraussetzung
Geburt oder dauernder Wohnsitz des Autors/der Autorin in NÖ oder NÖ als Gegenstand des eingereichten literarischen Projektes.
5. Einreichung
Einreichfrist:
1. bis 30. September
Einreichungsort:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten
Gestaltung der Bewerbungsschreiben:
Vor- und Zuname
Berufsbezeichnung
Anschrift des Bewerbers
Lebenslauf
Begleitschreiben und Lebenslauf sind in sechsfacher Ausfertigung vorzulegen.
Einreichvorgang:
Mit der Einreichung verpflichtet sich jeder Bewerber, sich den Bedingungen der Ausschreibung zu unterwerfen.
6. Einzureichende Werke
Typoskripte (Lyrik, Prosa, Dramatik), denen im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas eine Skizzierung der Idee beizulegen ist und in jedem Falle eine literarische Beurteilung zulassen
Umfang:
Prosa/Drama: mind. 30, max. 45 Typoskriptseiten des in Arbeit befindlichen Projektes
Lyrik: mind. 20, max. 40 Gedichte
Das Typoskript ist in sechsfacher Ausfertigung vorzulegen.
7. Weitere Vorgangsweise
Die Abteilung Kunst und Kultur behält sich vor, den Fortschritt der Arbeit frühestens nach drei Monaten ab der Zuerkennung des Stipendiums zu überprüfen und im Falle einer negativen Entwicklung die weitere Zahlung der monatlichen Raten einzustellen.
Die fertiggestellten Arbeiten sind der Abteilung Kunst und Kultur vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit, die fertiggestellte Arbeit nach Absprache mit den ExpertInnen der Abteilung für Kunst und Kultur in der Literaturedition Niederösterreich zu publizieren.
8. Überreichung der Literaturstipendien
Die Überreichung der Stipendien erfolgt Mitte November.
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Anfragen
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: noe-literaturedition@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13090
Fax: 02742/9005-15585