Das NÖ IPPC - Anlagen und Betriebe Gesetz (NÖ IBG)
Gegenstand des NÖ IPPC – Anlagen und Betriebe Gesetzes ist die Bewilligung zur Errichtung und Änderung einer landesrechtlichen IPPC-Anlage sowie deren Überprüfung.
IPPC – Anlagen (IPPC kommt von "Integrated Pollution Prevention and Control", deutsch: "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung") sind beispielsweise
- Brennstoffverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr;
- Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen ab einer bestimmten Tierplatzanzahl:
a) 40.000 Plätzen für Geflügel,b) 2.000 Plätzen für Mastschweine (Schweine über 30 kg) oder
c) 750 Plätzen für Säue.
Für die Genehmigung solcher Anlagen sind bei den Auflagen sogenannte BVT-Schlussfolgerungen als Referenzdokument heranzuziehen. Sie beschreiben die besten verfügbaren Techniken (BVT). Im Downloadbereich am Ende dieser Seite stehen Ihnen Checklisten zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen zur Verfügung.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirksverwaltungsbehörde des beabsichtigten Standortes
oder an
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Telefonvermittlung abteilungsintern: 02742/9005 15390
Allgemeine Mailadresse: post.wst1@noel.gv.at
Rechtsgrundlagen
NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetz (NÖ IBG)
Industrieemissionsrichtlinie (EU)
weiterführende Links
Downloads
- Download: Leitfaden zur Umsetzung des BVT – Schlussfolgerungen Intensivtierhaltung (pdf, 2.4 MB)
- Download: Umsetzung der BVT - Schlussfolgerungen für Mastschweine (docx, 0.1 MB)
- Download: Umsetzung der BVT - Schlussfolgerungen für Masthühner (docx, 0.1 MB)
- Download: Umsetzung der BVT - Schlussfolgerungen für Legehennen (docx, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-15280