Das NÖ IPPC - Anlagen und Betriebe Gesetz (NÖ IBG)

Gegenstand des NÖ IPPC – Anlagen und Betriebe Gesetzes ist die Bewilligung zur Errichtung und Änderung einer landesrechtlichen IPPC-Anlage sowie deren Überprüfung. 

IPPC – Anlagen (IPPC kommt von "Integrated Pollution Prevention and Control", deutsch: "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung") sind beispielsweise 

  • Brennstoffverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr; 
  • Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen ab einer bestimmten Tierplatzanzahl:
    a) 40.000 Plätzen für Geflügel,

    b) 2.000 Plätzen für Mastschweine (Schweine über 30 kg) oder
    c) 750 Plätzen für Säue.

Für die Genehmigung solcher Anlagen sind bei den Auflagen sogenannte BVT-Schlussfolgerungen als Referenzdokument heranzuziehen. Sie beschreiben die besten verfügbaren Techniken (BVT). Im Downloadbereich am Ende dieser Seite stehen Ihnen Checklisten zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen zur Verfügung.


Kontakt 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirksverwaltungsbehörde des beabsichtigten Standortes 

oder an 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Telefonvermittlung abteilungsintern: 02742/9005 15390
Allgemeine Mailadresse: post.wst1@noel.gv.at

Rechtsgrundlagen

NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetz (NÖ IBG)

Industrieemissionsrichtlinie (EU) 

Seveso III Richtlinie (EU)

weiterführende Links
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Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
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Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 12.3.2024
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