Rechtsinformationen

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Online-Formular für Anbringen nach dem Wasserrechtsgesetz

Über dieses Formular können diverse Anbringen (Anträge, Überprüfungen, Nachreichungen, sonstige Anbringen) in digitaler Form eingebracht werden, für die die Landeshauptfrau von NÖ oder eine der Bezirksverwaltungsbehörden in NÖ die zuständige Behörde ist.

Allgemeine Informationen zu Kundmachungen

Nähere Informationen zur rechtliche Bedeutung von Kundmachungen im Internet.

Antragsunterlagen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren

Welche Unterlagen sind in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren vorzulegen?

Das wasserrechtliche Anzeigeverfahren

Bei kleineren Vorhaben können wasserrechtliche Bewilligungen im vereinfachten Anzeigeverfahren erworben werden.

Das wasserrechtliche Beschwerdeverfahren

Alles Wissenswerte zu Beschwerden im Wasserrechtsverfahren.

Das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren

Hier erfahren Sie in Grundzügen, welche Maßnahmen wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind und wie ein Wasserrechtsverfahren abläuft.

Das wasserrechtliche Erlöschensverfahren

Wasserbenutzungsrechte können in bestimmten, im Wasserrechtsgesetz näher definierten Fällen erlöschen. Hier erfahren Sie die Details dazu.

Das wasserrechtliche Überprüfungsverfahren

Jede wasserrechtlich bewilligte Anlage ist auf ihre bescheidgemäße Ausführung zu überprüfen ("Kollaudierungsverfahren").

Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz

Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzung können Wassergenossenschaften gebildet werden. Hier erfahren Sie die Details.

NÖ Sanierungsprogramm 2012

Das NÖ Sanierungsprogramm 2012 ist eine Verordnung, mit der die Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit in prioritären Gewässerstrecken geregelt wird. Grundlage dafür ist der .

Verbände nach dem Wasserrechtsgesetz

Wichtige wasserrechtliche Verfahren

Neben dem wasserrechtlichen Bewilligungs-, Überprüfungs- und Erlöschensverfahren sieht das Wasserrechtsgesetz weitere wichtige Verfahren vor. Insbesondere gewässerpolizeiliche Verfahren, die Abänderung von Bewilligungen, Schutz- und Schongebiete sowie Zwangsrechte spielen in der Praxis eine Rolle.

Zuständige Behörden im wasserrechtlichen Verfahren

Hier erfahren Sie, welche Behörden in Wasserrechtsangelegenheiten für welche Verfahren zuständig sind.

Ihr Kontakt zum Thema Wasserrecht

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8

3109 St. Pölten

E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369
Fax: 02742/9005-14040   

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