Rechtsinformationen

Nachfolgend finden Sie alle Beiträge,  die zu dem von Ihnen gewählten Inhalt vorhanden sind. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zu einem Beitrag zu gelangen.

Zuständige Behörden im wasserrechtlichen Verfahren

Hier erfahren Sie, welche Behörden in Wasserrechtsangelegenheiten für welche Verfahren zuständig sind.

Das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren

Hier erfahren Sie in Grundzügen, welche Maßnahmen wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind und wie ein Wasserrechtsverfahren abläuft.

Antragsunterlagen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren

Welche Unterlagen sind in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren vorzulegen?

Allgemeine Informationen zu Kundmachungen

Nähere Informationen zur rechtliche Bedeutung von Kundmachungen im Internet.

Das wasserrechtliche Anzeigeverfahren

Bei kleineren Vorhaben können wasserrechtliche Bewilligungen im vereinfachten Anzeigeverfahren erworben werden.

Das wasserrechtliche Überprüfungsverfahren

Zwei Formulare für die wasserrechtliche Ausführungsanzeige

Das wasserrechtliche Erlöschensverfahren

Wasserbenutzungsrechte können in bestimmten, im Wasserrechtsgesetz näher definierten Fällen erlöschen. Hier erfahren Sie die Details dazu.

Wichtige wasserrechtliche Verfahren

Neben dem wasserrechtlichen Bewilligungs-, Überprüfungs- und Erlöschensverfahren sieht das Wasserrechtsgesetz weitere wichtige Verfahren vor. Insbesondere gewässerpolizeiliche Verfahren, die Abänderung von Bewilligungen, Schutz- und Schongebiete sowie Zwangsrechte spielen in der Praxis eine Rolle.

Online-Formular für Anbringen nach dem Wasserrechtsgesetz

Online- Formular für diverse Anbringen nach dem Wasserrechtsgesetz (Anträge, Überprüfungen, Nachreichungen, sonstige Anbringen)

Das wasserrechtliche Beschwerdeverfahren

Alles Wissenswerte zu Beschwerden im Wasserrechtsverfahren.

Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz

Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzung können Wassergenossenschaften gebildet werden. Hier erfahren Sie die Details.

Verbände nach dem Wasserrechtsgesetz

Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzungen können Wasserverbände gebildet werden.

Ihr Kontakt zum Thema Wasserrecht

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8

3109 St. Pölten

E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369

© 2026 Amt der NÖ Landesregierung
dynamicpage