Rechtsinformationen
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Hier erfahren Sie, welche Behörden in Wasserrechtsangelegenheiten für welche Verfahren zuständig sind.
Hier erfahren Sie in Grundzügen, welche Maßnahmen wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind und wie ein Wasserrechtsverfahren abläuft.
Welche Unterlagen sind in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren vorzulegen?
Nähere Informationen zur rechtliche Bedeutung von Kundmachungen im Internet.
Bei kleineren Vorhaben können wasserrechtliche Bewilligungen im vereinfachten Anzeigeverfahren erworben werden.
Zwei Formulare für die wasserrechtliche Ausführungsanzeige
Wasserbenutzungsrechte können in bestimmten, im Wasserrechtsgesetz näher definierten Fällen erlöschen. Hier erfahren Sie die Details dazu.
Neben dem wasserrechtlichen Bewilligungs-, Überprüfungs- und Erlöschensverfahren sieht das Wasserrechtsgesetz weitere wichtige Verfahren vor. Insbesondere gewässerpolizeiliche Verfahren, die Abänderung von Bewilligungen, Schutz- und Schongebiete sowie Zwangsrechte spielen in der Praxis eine Rolle.
Online- Formular für diverse Anbringen nach dem Wasserrechtsgesetz (Anträge, Überprüfungen, Nachreichungen, sonstige Anbringen)
Alles Wissenswerte zu Beschwerden im Wasserrechtsverfahren.
Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzung können Wassergenossenschaften gebildet werden. Hier erfahren Sie die Details.
Zur Verfolgung wasserwirtschaftlich bedeutsamer Zielsetzungen können Wasserverbände gebildet werden.
Ihr Kontakt zum Thema Wasserrecht
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369
