Informationen für Fahrschulen
Nachfolgend finden Sie alle Beiträge, die zu dem von Ihnen gewählten Inhalt vorhanden sind. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zu einem Beitrag zu gelangen.
Änderungen im Stand der Schulfahrzeuge - Genehmigung
Änderungen hinsichtlich der Schulfahrzeuge (Zugänge und Ausscheiden von KFZ) eines genehmigten Fahrschulbetriebes sind nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig.
Fahrlehrerausweis - Genehmigung
Für Lehrpersonen im praktischen Fahrunterricht ist um einen Fahrlehrerausweis anzusuchen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Bitte klicken Sie hier, um zu einer Liste aller Bezirkshauptmannschaften zu gelangen.
Letzte Änderung dieser Seite: 25.7.2019