Gemeinschaften
Agrargemeinschaften sind in der Regel Vereinigungen ehemaliger „Grunduntertanen“, denen gemeinsam Eigentumsrechte an bestimmten Grundstücken zustehen („agrargemeinschaftliche Grundstücke“).
Erhaltungsgemeinschaften werden von der NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) begründet zu dem Zweck, die in einem Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren geschaffenen gemeinsamen Anlagen zu erhalten.
Eine Güterweggemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei GrundeigentümerInnen zur Errichtung, Benützung und Erhaltung einer gemeinsamen Bringungsanlage. Der Zusammenschluss erfolgt auf Antrag durch die NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB).
Ein Bringungsrecht ist das zugunsten von Grundstücken, die land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gewidmet sind, eingeräumte Recht, Personen und Sachen über fremden Grund zu bringen (zu befördern).
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