Güterweggemeinschaften (GWG)
Eine Güterweggemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei GrundeigentümerInnen zur Errichtung, Benützung und Erhaltung einer gemeinsamen Bringungsanlage. Der Zusammenschluss erfolgt auf Antrag durch die NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB).
Eine Güterweggemeinschaft
- ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts
- handelt auf der Grundlage von Satzungen
- wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert nach einem Aufteilungsschlüssel, der in den Satzungen geregelt ist.
Voraussetzungen
Die Anlage dient vorwiegend der Bringung land- oder forstwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der für die Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke erforderlichen Personen und Sachen.
Die Trasse liegt (zunächst) auf Privatgrund und alle betroffenen GrundeigentümerInnen haben einem Wegerecht über fremden Grund zugestimmt.
Es handelt sich nicht um eine Forststraße. Die gemeinsame Nutzung von Forststraßen erfolgt durch Bringungsgenossenschaften nach dem Forstgesetz und fällt in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften.
Rechtsfolgen
Der Weg kann vermessen und ins Eigentum der Güterweggemeinschaft übertragen werden.
Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Eigentum an Grundstücken im sogenannten „Vorteilsgebiet“. Der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück im Vorteilsgebiet führt automatisch zur Mitgliedschaft in der Gemeinschaft.
Rechtsgrundlagen
§ 24 NÖ Güter- und Seilwege-Landesgesetz 1973, LGBl: 6620-4 in der Fassung BGBl: Nr. 24/2018
Mögliche Förderungen
Die Errichtung und Instandhaltung von Güterwegen kann von der NÖ ABB auch finanziellgefördert werden. – Verkehrserschließung ländlicher Gebiete
Ihre Kontaktstelle des Landes
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13624
Fax: 02742/9005-13890