NÖ Begabtenförderung

Einem Lehrling kann aufgrund besonderer Leistungen eine Begabtenförderung gewährt werden.

  1. ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  2. seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  3. Berufsschulzeugnis, ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut“ und in den vertiefenden Fächern (vertiefendes Bildungsangebot) bis zur Benotung „Gut“
  4. Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ bestanden

Die Begabtenförderung beträgt € 120,00.

Ansuchen sind spätestens sechs Monate nach Ausstellung der Zeugnisse einzureichen. 

Die Begabtenförderung kann nur mit dem Online-Formular beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.

Zum Online-Antrag
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Ihr Kontakt zum Thema Lehrlingsförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.12.2024
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