Aktuelle Bauordnung – Leitfaden für die Festlegung des Bezugsniveaus
Mit Inkrafttreten der 5. Novelle zur NÖ Bauordnung 2014 am 13. Juli 2017 wurde auch das sog. Bezugsniveau gesetzlich definiert.
Neuer Leitfaden als Hilfestellung
Neben Standarddefinitionen des Bezugsniveaus können Gemeinden, wenn gewünscht oder erforderlich, auch ein anderes als das vorhandene oder bewilligte Gelände als Bezugsniveau festlegen.
Als Hilfestellung für Gemeinden und für OrtsplanerInnen hat die Gruppe Baudirektion in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht nun diesen Leitfaden erstellt.
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Ihre Kontaktstelle des Landes für die NÖ Bauordnung 1996 und für das NÖ Raumordnungsgesetz 1976
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14591
Fax: 02742/9005-15160
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Letzte Änderung dieser Seite: 18.1.2018