Kundmachung gemäß § 77a Abs. 7 GewO 1994 über die Entscheidung der Genehmigung der IPPC-Anlage
Loba Feinchemie GmbH, Bescheid vom 26.11.2021, ZI. BLW2-BA-17483/058
Von der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha wird bekanntgegeben, dass die Entscheidung über die Genehmigung einer in der Anlage 3 (Kategorie 4.5) zur Gewerbeordnung 1994 idgF angeführten Betriebsanlage („IPPC-Anlage“), betreffend die Änderung der genehmigten und bestehenden Betriebsanlage der Loba Feinchemie GmbH im Standort 2401 Fischamend, Fehrgasse 7, Grdst.Nr.165, 166/1, 167, 168, 170/1, KG Fischamend Markt und Grdst.Nr. 105/2, KG Fischamend Dorf, durch das Projekt „Errichtung und Betrieb einer Produktionsstätte“, bis einschließlich 20.01.2022 bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, 2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10, Zimmer 1.018, während der Amtsstunden zur Einsichtnahme aufliegt.
Hinweise:
Mit Ablauf von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe gilt der Bescheid betreffend die Genehmigung einer IPPC-Anlage auch gegenüber jenen Personen als zugestellt, die sich am Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig (§ 42 AVG) beteiligt und deshalb keine Parteienstellung erlangt haben.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.Nr. +43 2162 9025) möglich.
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