Wiederbewaldung Niederösterreich II
Die Wiederbewaldung Niederösterreich II beinhaltet den Gegenstand Wiederaufforstung.
Ziele
- Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der Waldfunktionen.
- Erhaltung und Verbesserung der Waldbiodiversität.
- Entwicklung klimafitter Wälder.
- Stärkung der Resilienz von Wäldern.
Was wird bezuschusst?
- Wiederaufforstung
- Zaun in Verbindung mit einer Wiederaufforstung
- Einzelschutz bei seltenen Baumarten in Verbindung mit einer Wiederaufforstung
Allgemeine Informationen
Die Abgabe und Entgegennahme des Antrages stellt keine automatische Genehmigung oder Zusage dar. Es besteht kein Anspruch auf Zuschuss.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Eingangsdatum des Antrags als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten gilt. Ein Projektbeginn vor dem Einreichdatum (z.B. Bestellung der Pflanzen) bedeutet den Verlust des Zuschusses.
Jegliche Ausgaben seitens des Antragstellers bis zu einer allfälligen schriftlichen Zusage durch die Bewilligende Stelle erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.
Eine allfällige Bewilligung (Zusage) kann erst nach Vorlage eines formal vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Antragsunterlagen und nach dem Durchlaufen der Verwaltungskontrolle durch die Bewilligende Stelle auf Basis der zur Verfügung stehenden Finanzmittel erfolgen.
Voraussetzungen und Auflagen
Die Beratung durch den Forstberater der zuständigen Bezirksforstinspektion bzw. der zuständigen Bezirksbauernkammer ist verpflichtend. Forstbetriebe über 100 ha mit ausgebildetem Forstpersonal dürfen sich selbst beraten. Die Beratungsunterlagen (Beratungsprotokoll) und Lageplan (Ausdruck, digitale Daten) sind im Zuge der Antragstellung hochzuladen.
Projektabänderungen wie z.B. zusätzliche Maßnahmen-/Flächenbeantragung im Nachhinein oder Einbringen von Ersatzflächen werden nicht akzeptiert.
Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor (z.B. Waldzertifizierung).
Beratungsgrundlage sind die „Waldbaulichen Empfehlungen für die Waldbewirtschaftung in Niederösterreich".
Für Aufforstungen gilt:
- Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren. Der Gastbaumartenanteil von 25 % darf nicht überschritten werden.
- Die gepflanzten Baumarten müssen an die Umwelt- und Klimabedingungen des Gebietes angepasst sein.
- Es sind geeignete Pflanzenherkünfte zu verwenden (sh. z.B.: www.herkunftsberatung.at, Herkunftsempfehlung des BFW).
- Aus Gründen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wird die maximale förderbare Pflanzenzahl mit 4.500 Stk./ha festgelegt.
- Baumartenanteile werden in Abhängigkeit vom Standort (Relief, Höhenstufe, Wuchsgebiete,....) anhand der nach Wuchsgebieten festgelegten Bestockungszieltypen (BZT) der „Waldbaulichen Empfehlung für die Waldbewirtschaftung in Niederösterreich" abgeleitet (siehe Seite 30/31).
- Auf Flächen größer 0,3 ha kommen die Bestockungszieltypen zur Anwendung. Mindestanteile der Hauptbaumarten müssen erfüllt sein. Darüber hinaus dürfen geeignete Mischbaumarten verwendet werden.
- Auf Flächen kleiner 0,3 ha bzw. bei mehreren kleinen Flächen kleiner 0,3 ha besteht die Möglichkeit nur eine Haupt-/Mischbaumart je Teilfläche (außer Gastbaumarten und Fichte) zu verwenden.
- Gastbaumarten und Fichte rein bzw. in Mischung miteinander werden nicht bezuschusst.
- Bei einer Bestandesumwandlung muss es zu einer Verbesserung um 3/10 Richtung natürliche Waldgesellschaft im Vergleich zum Vorbestand kommen. Ein Mischbaumartenanteil von 3/10 wird angestrebt.
- Bei der Ergänzung von Naturverjüngung werden keine Gastbaumarten bezuschusst. und die Fichte nur in höheren Lagen ab tiefmontaner Stufe aufwärts.
- Der Unterbau wird nur mit Rotbuche und Weißtanne bzw. schattentoleranten Baumarten bezuschusst.
- Aufforstung von folgenden Sorbusarten außerhalb von Befallszonen ist möglich: Elsbeere, Speierling, Vogelbeere, Mehlbeere (sh. NÖ Pflanzengesundheitsverordnung NÖ PGHVO). Für die Antragsbewilligung dieser Sorbusarten ist eine Bestätigung der Bezirksforstinspektion notwendig, dass die Förderfläche nicht in einer Befallszone liegt.
- Der maximale Fichtenanteil ist geregelt durch Wuchsgebiet und Höhenstufe (kollin 0 %, submontan 25 %, tiefmontan 50 %, mittelmontan 70 %, hochmontan aufwärts 90 % nur auf natürlichen Fichtenstandorten).
- Für die Nachbesserung ist ein Nachweis von der Bezirksforstinspektion erforderlich, dass aufgrund der extremen Witterung mehr als 30 % der bezuschussten Pflanzen ausgefallen ist.
- Es sind erforderlichenfalls Maßnahmen gegen Wildeinwirkung und Verunkrautung durch Begleitvegetation (Kulturpflege) durchzuführen. Ziel ist die Erreichung einer gesicherten Kultur.
Für Zäune gilt:
- Zäunungen werden nur in Kombination mit beantragten Aufforstungen bezuschusst.
- zwischen 2 Zaunflächen muss an der engsten Stelle ein Mindestabstand (innerhalb der jeweiligen Betriebsfläche) von 100 m sein und es dürfen max. je Zaun 0,5 ha Verjüngungsfläche eingezäunt werden (Beträgt bei Verjüngungsflächen der Tannenanteil/Eichenanteil mehr als 60 %, dann ist max. 1 ha zulässig.).
- Die Zäune sind während Ihrer Behaltedauer funktionsfähig zu halten und nach ihrer Funktionserfüllung vom Antragsteller sachgerecht zu entfernen.
- Mindesthöhen Zaun:
- rehwildsicherer Zaun: 1,60 m
- rotwildsicherer Zaun: 2,00 m
Für Einzelschutz gilt:
- Der Einzelschutz wird nur in Kombination mit beantragten Aufforstungen von seltenen Baumarten bezuschusst.
- Beim Einzelschutz von seltenen Baumarten: Schwarzpappel, Flaumeiche, heimische Ulmenarten, Elsbeere und Speierling außerhalb von Befallszonen) werden Schutzkörbe, Gitterschläuche und Monoschutzsäulen bezuschusst, max. 100 Stk./ha.
Wo kann der Antrag gestellt werden:
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online Antrag.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung LF4 Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
DI Christine Fichtinger
E-Mail: post.lf4@noel.gv.at,
Tel: 02742/9005 - 13392
