Wichtige Erledigungen nach der Geburt
Nach der Geburt müssen einige Behördengängen und Erledigungen durchgeführt werden:
- Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt (Gemeindeamt) gemeldet werden (in den meisten Fällen erfolgt dies direkt durch das Krankenhaus bzw. von der Hebamme)
- Geburtsurkunde beim Standesamt (Gemeindeamt) beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtsort des Kindes.
- Meldung des Babys am Wohnort beim Gemeindeamt
- Meldung bei der Sozialversicherung der Mutter oder des Vaters
Seit 1.1.2008: Der Bund sowie das Land Niederösterreich heben für jene Dokumente, die im Zusammenhang mit der Geburt anfallen, keine Verwaltungsabgaben mehr ein. Voraussetzung: die Dokumente werden innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt ausgestellt. Diese Regelung gilt auch für Geburten vor dem 1.1.2008, sofern die Antragstellung innerhalb von 2 Jahren erfolgt. Eine Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl ist nicht gebührenbefreit.
Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie unten als Download.
Weiters können folgende hilfreiche Erledigungen vorgenommen werden:
- NÖ Familienpass beantragen
- Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen.
- Kinderbetreuungsgeldes beantragen: bei der Krankenversicherung bzw. Gebietskrankenkasse.
- Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragen: für alleinstehende Elternteile oder Paare mit keinem oder nur sehr geringem Einkommen
- Reisepass beim Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft beantragen. NEU: Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Kindermiteintragungen sind seit Mitte Juni 2009 nicht mehr möglich. Für jedes Kind muss daher ein eigener Reisepass beantragt werden.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Gebührenbefreiung Geburt - Info BMF (pdf, 0.1 MB)
- Download: Infoblatt Behördenwege (pdf, 0.5 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Behördenwege bei der Geburt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Familien und Generationen (F3) Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13334
Fax: 02742/9005-13970
Abteilung Familien und Generationen (F3) Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13334
Fax: 02742/9005-13970
Letzte Änderung dieser Seite: 18.6.2024