Genehmigungen

Fahrerqualifizierungsnachweis

für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr (Grundqualifikation und Weiterbildung)

Gewerbliches Berufsrecht

Seit April 2015 stehen über das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) einige Online Formulare für die wichtigsten Gewerbeverfahren zur Verfügung.

Änderung der Betriebsanlage

Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.

Personenbeförderungsgewerbe

Für jede gewerbsmäßige nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich eine Konzession erforderlich.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.

Güterbeförderung

Jede gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Konzessionspflicht nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995.

Ordentliches Genehmigungsverfahren

Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.

Prüfungstermin für „Kleintransporteure“ mit Kraftfahrzeugen oder solchen mit Anhängern zwischen 2 500 kg und 3 500 kg hzGg

Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.

Gewerberechtliches Genehmigungsverfahren

Den Betriebsanlagen-Verfahrensexpreß gibt es für das gewerberechtliche Genehmigungsverfahren und erstreckt sich von der Einreichung der Unterlagen bis zur Erteilung des rechtskräftigen Bescheides.

Konzessionsprüfung

Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.

Fahrerbescheinigung

Die Fahrerbescheinigung dient als Bestätigung, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber (Gewerbeinhaber) in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis befindet.

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

Anerkennung von Ausbildungsnachweisen auf Antrag von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des EWR zum Zweck der Niederlassung in Österreich

EU-Gemeinschaftslizenz

Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Ihre Kontaktstelle des Landes:

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
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