Umweltfaktor Lärm

Lärm ist definiert als unerwünschter Schall.

Bereits im siebzehnten Jahrhundert hat Ramazzini die gesundheitliche Bedeutung des Lärms erkannt. Je nach Intensität und Dauer kann Lärm ein akutes Schalltrauma, etwa durch einen Knall, eine Schwerhörigkeit nach längerer berufsbedingter oder freizeitbedingter Lärmeinwirkung oder indirekt Schlaf- oder Konzentrationsstörungen bewirken.

Studien haben gezeigt, dass knapp 10% der Nutzer von Abspielgeräten mit Kopfhörern ihr Gehör gefährden (Wietlisbach O. und Homann B.W. 2007), das heißt, der Lärmpegel erreicht mehr als 85dB(A). Diese Personen haben bereits nach wenigen Jahren mit einem schleichenden Hörverlust zu rechnen.

Eine Studie der Europäischen Kommission veröffentlichte 2008, daß knapp 20% der Schwerhörigkeiten durch privates Verhalten (Diskos und Musikhören mit Kopfhörern bedingt sind. 

Lärmschutz beginnt in den eigenen 4 Wänden:

  • Tragen Sie Gehörschutz bei lärmverursachenden Tätigkeiten!
  • Stellen Sie die Lautsprecher Ihrer Kopfhörer nicht zu laut ein!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn!
weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitswesen 
Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12815
Fax: 02742/9005-12875
Letzte Änderung dieser Seite: 5.3.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung