EU-Gemeinschaftslizenz
Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Eine beglaubigte Abschrift dieser EU-Gemeinschaftslizenz ist in jedem Fahrzeug mitzuführen.
Um die Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist beim
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
anzusuchen.
Downloads
- Download: Ansuchen EU-Lizenz Mietwagen-Gewerbe mit Omnibus (pdf, 0.1 MB)
- Download: Ansuchen EU-Lizenz Güterbeförderung (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-13625
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-13625
Letzte Änderung dieser Seite: 12.3.2024