Nationaler und internationaler Jugendaustausch - Förderung

Jugendorganisationen, die im NÖ Jugendrat vertreten sind, aber auch rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen können um Förderung eines Jugendaustausches ansuchen.

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Jugendaustausch gefördert werden:

  • Besuch der Gastgruppen in NÖ mit Gegenbesuch im Ausland
  • mindestens 2 Nächtigungen in NÖ mit einem kulturellen Schwerpunkt
  • mindestens 10 ausländische/inländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Vertreterinnen und Vertreter einer NÖ Jugendorganisation oder einer rechtlich nicht organisierten Jugendgruppe suchen formlos (per E-Mail an jugendreferat@noel.gv.at oder per Fax 02742/9005-13133) vor Projektstart um Förderung eines nationalen oder internationalen Jugendaustausches an und erhalten das Formblatt mit den Förderungsrichtlinien.

Die maximale Förderungshöhe beträgt € 11,-- pro Person und Tag, jedoch insgesamt höchstens € 1.100,-- bei Aufenthalt einer ausländischen Gruppe in Niederösterreich.

Ihr Kontakt zum Thema Jugendförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13264
Fax: 02742/9005-16220    
Letzte Änderung dieser Seite: 6.10.2023
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