Rauchfangkehrer in Niederösterreich
Umweltschutz, Energieberatung, vorbeugender Brandschutz
Die Rauchfangkehrer stellen eine wichtige Säule des Vorbeugenden Brandschutzes dar und tragen durch ihre Tätigkeit maßgeblich zur Verhinderung von Bränden bei.
Die Tätigkeit der Rauchfangkehrer ist durch Landesgesetze und Verordnungen geregelt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den gut strukturierten Seiten der Landesinnung der NÖ Rauchfangkehrer.
weiterführende Links
- Landesinnung der NÖ Rauchfangkehrer
- Verordnung über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer 2017
- Rechtsvorschrift für Kosten der feuerpolizeilichen Beschau
Ihre Kontaktstelle des Landes für Zivil- & Katastrophenschutz
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352
Fax: 02742/9005-13520
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352
Fax: 02742/9005-13520
Letzte Änderung dieser Seite: 21.5.2024