Wo wird mein Kind die Pflichtschule besuchen?
Niederösterreich ist für alle Pflichtschularten (Volksschulen, Neue NÖ Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) in Sprengel eingeteilt. Pflichtsprengel bestehen für Volksschulen, Neue NÖ Mittelschulen, Allgemeine Sonderschulen, Polytechnische Schulen.
Das Kind muss in die Schule aufgenommen werden, in deren Schulsprengel es wohnt.
Die Aufnahme erfolgt bei der Schulleitung (Direktor/in).
„Soll das Kind eine Schule besuchen, die außerhalb des Schulsprengels liegt, obwohl im eigenen Sprengel eine gleichartige Schule besteht, ist ein Antrag an die gewünschte Schule zu stellen. Dieser Antrag wird von der Schulleitung dem Schulerhalter zur Entscheidung vorgelegt. Eine Aufnahme ist zu verweigern, wenn es zu einer Klassenteilung kommt oder an der sprengeleigenen Schule zu einer Organisationsminderung kommt. Die Schulleitung hat die Entscheidung des Schulerhalters dem Antragsteller mitzuteilen. Sollte eine Entscheidung bis 2 Monate vor dem beabsichtigten Schulbesuch nicht erfolgen, kann der Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch an die Bildungsdirektion gestellt werden.“
Die Aufnahme Ihres Kindes in eine sprengelfremde Schule kann aber von der Direktion Ihrer gewünschten Schule verweigert werden, wenn die Wohngemeinde keinen Beitrag zu den Schulerhaltungskosten der aufnehmenden Schule leistet.
Ändert sich der Wohnort des Kindes während des Besuchs einer Pflichtschule, muss die Schule nicht gewechselt werden. Die Schule kann bis zu ihrem Abschluss besucht werden.
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