Schulbau; bauliche Gestaltung und Raumprogramm der allgemein bildenden Pflichtschulen
In den Paragrafen 70 bis 80 des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 sind die Regelungen für den Bau und die Ausstattung von allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Neue NÖ Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) geregelt.
Ausgehend von diesen Regelungen wurden Richtlinien für das Raumprogramm, die bauliche Gestaltung und Ausführung sowie die Ausstattung von allgemein bildenden Pflichtschulen in Niederösterreich erstellt. Diese Richtlinien stellen eine allgemeine Hilfestellung dar. Das effektive Raumprogramm der Schulen ermittelt die Schulkommission nach § 72 des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Schulbau
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13246
Fax: 02742/9005-13295
Abteilung Schulen Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13246
Fax: 02742/9005-13295
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2023