Schulpflicht in Österreich

Schüler beim Lernen

Für alle Kinder, die sich in Österreich aufhalten besteht Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt mit dem auf  die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Jahre.

Die Schulpflicht kann an folgenden Schulen erfüllt werden:

  • In den allgemein bildenden Pflichtschulen (Volksschule, Neue NÖ Mittelschule, Allgemeine Sonderschule und Polytechnische Schule)
  • In der AHS ab der 5. Schulstufe
  • In weiterführenden Schulen (Mittlere und Höhere Schulen, z. B. Handelsschule, HTL, HAK,...) ab der 9. Schulstufe 
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13246
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Letzte Änderung dieser Seite: 20.5.2019
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