BEETHOVEN CALL 2027
Anlässlich des Beethoven-Jubiläumsjahres 2027 lädt das Land Niederösterreich Kunstschaffende und Kulturinitiativen ein, Projekte mit Bezug zu Leben, Werk und Wirkung Ludwig van Beethovens einzureichen.
Niederösterreich ist in besonderer Weise mit Beethoven verbunden: Baden war ein zentraler Aufenthaltsort des Komponisten, wo er insgesamt fünfzehn Sommer, einmal länger, einmal kürzer, verweilte und an verschiedenen Adressen Quartier bezog. Wichtige Teile der „Eroica“, der „Pastorale“, der „Missa solemnis“ und der 9. Symphonie entstanden im Haus Rathausgasse 10, welches bis heute als Museum genutzt wird. Der monumentale Beethoventempel im Kurpark wurde anlässlich des 100. Todestages 1927 errichtet.
Auch Mödling gehört zu den Orten seines musikalischen Wirkens, wo Beethoven die Sommermonate in den Jahren 1818 bis 1820 verbrachte. Ähnlich wie in Baden nutzte Beethoven die Kureinrichtungen des Ortes und ließ sich bei Spaziergängen von der pittoresken Landschaft des südlichen Wienerwaldes zu neuen Werken inspirieren. Das Hafnerhaus, das heute noch besichtigt werden kann, und der Christhof sind als Quartiere des Komponisten in Mödling nachweisbar.
1826 verbrachte Beethoven den Herbst bei seinem Bruder Johann in dessen Gutshof in Gneixendorf bei Krems. Dieser Aufenthalt fällt in eine sehr fruchtbare Schaffensperiode des Komponisten. Auf der Fahrt zurück nach Wien am 1. Dezember zog sich der Komponist eine folgenschwere Erkältung zu, von der er sich nicht mehr erholte.
Der Beethoven Call 2027 greift diese historischen Bezüge auf und unterstützt die Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung zeitgenössischer Kunstprojekte, die sich künstlerisch mit Beethoven auseinandersetzen und seine Musik in neue Kontexte stellen.
Gefördert werden insbesondere:
- Kompositionen / Arrangements
- Workshops und Vermittlungsformate
- Veranstaltungen (Konzerte, Performances und experimentelle sowie interdisziplinäre Formate)
Teilnahmekriterien:
Zur Teilnahme berechtigt sind Privatpersonen sowie Vereine und Gemeinden.
Pro Teilnehmenden kann nur ein Projekt im Rahmen des Calls unterstützt werden.
Projekte, die bereits im Kontext einer Projektförderung bzw. der Förderung eines Jahresprogrammes vom Land Niederösterreich unterstützt werden, sind vom Call ausgeschlossen.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und den dazu erlassenen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Einreichung
Die Einreichung erfolgt online über folgenden Link: Link kommt noch!
- Darstellung des Vorhabens/Verwendungszwecks (circa 3.000 Zeichen) mit eindeutiger Bezugnahme auf Beethovens Leben, Werk und das Land Niederösterreich
- Auflistung der voraussichtlichen Gesamtkosten
- Kurzbiografien der beteiligten Personen und bisherige künstlerische bzw. kulturelle Aktivitäten
Einreichfrist/Projektzeitraum:
Einreichfrist: bis inkl. 30. September 2026
Projektzeitraum: 01. Jänner bis 31. Dezember 2027
Wer entscheidet?
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Fachexperten der Abteilung Kunst und Kultur auf Empfehlung einer eigens nominierten fachkundigen Jury sowie nach Maßgabe der budgetären Mittel.
Unterstützungshöhe:
Für ausgewählte Projekte kann ein Förderbeitrag von bis zu 15.000 Euro pro Antrag gewährt werden.
Durchführungsnachweis:
- Belegexemplar inkl. Kulturland Niederösterreich-Logo
- Projektbericht
- Die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel ist durch eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (Abrechnung) eindeutig zu belegen.
Zudem wird um (Foto-)Dokumentation während der Projektumsetzung gebeten.
Das Land Niederösterreich plant, ausgewählte Projekte zu veröffentlichen. Mit Förderannahme stimmen die Projektverantwortlichen den Veröffentlichungen zu.
Impressum:
Für den Beethoven Call 2027 verantwortlich:
Land Niederösterreich
Abteilung für Kunst und Kultur
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Abteilungsleiter: Mag. Hermann Dikowitsch
Kontakt:
| Dr. Michael Linsbauer M.A. | michael.linsbauer@noel.gv.at | 0676/81213116 |
| Matej Gajdos M.A | matej.gajdos@noel.gv.at | 0676/81213092 |
Rechtsgrundlage:
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 und der Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz (veröffentlicht am 16.11.2021).
Diese rechtlichen Grundlagen können im Internet unter https://www.noel.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Richtlinien-Voraussetzungen.html eingesehen werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 17010
