Ausnahme von der Abschussplanung für Sika-, Muffel- und Steinwild

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung für bestimmte Bereiche oder den gesamten Verwaltungsbezirk Dam-, Sika-, Muffel- und Steinwild aus der Abschussplanung ausnehmen, wenn sie revierfremd sind und im Hinblick auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft deren Hege nicht vertretbar ist. 

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Letzte Änderung dieser Seite: 2.5.2024
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