Rotwildabschuss im Bezirk Neunkirchen, Nachweis durch "Grünvorlage", Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in allen im Verwaltungsbezirk Neunkirchen liegenden Jagdgebieten (ausgenommen umfriedete Eigenjagdgebiete) entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung nachzuweisen ist.
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Peischingerstraße 17
2620 Neunkirchen
E-Mail: post.bhnk@noel.gv.at
Tel: 02635/9025-0
Fax: 02635/9025-35000
Tel: 02635/9025-0
Fax: 02635/9025-35000
Letzte Änderung dieser Seite: 26.6.2020