Veröffentlichung gemäß § 360a Abs.1 der Gewerbeordnung 1994

Gegen Herrn Christian Mulac wurde als gewerberechtlicher Geschäftsführer der IVP – Vermögensplanung GmbH eine Verwaltungsstrafe rechtskräftig verhängt.

Gegen Herrn Christian Mulac wurde als gewerberechtlicher Geschäftsführer der IVP – Vermögensplanung GmbH eine Verwaltungsstrafe rechtskräftig verhängt, wegen Übertretung des § 366c der GewO 1994 in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung über die Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben.

Die Gewerbeinhaberin hat es unterlassen, einen Kunden im Sinne einer persönlichen Empfehlung zu einem Versicherungsanlageprodukt zu beraten und zu erläutern, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht. Die nötigen Aufzeichnungen wurden nicht entsprechend der in den Standesregeln für Versicherungsvermittlung bestehenden Verpflichtung geführt und evident gehalten, um die Überprüfung durch die Behörde bei Bedarf zu ermöglichen.


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Letzte Änderung dieser Seite: 28.9.2022
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