Windkraftzonen gem. §20 NÖ ROG 2014 (Kundmachung vom 02.09.2024)
Beschreibung | Zonen aus dem sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ gemäß § 20 Abs. 3b NÖ ROG 2014, auf denen die Widmung Grünland - Windkraftanlage zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland - Windkraftanlagen (Gwka) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gwka-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von Windkraftanlagen! |
Datensatz oder Dienst Link |
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Attribute | AREA_HA: Zonengröße in Hektar COMMUNITIES: betroffene Gemeinde(n) EMASST: Erfassungsmaßstab GID: GIS ID ID: intern LASTUPDATE: letzte technische Überarbeitung durch NÖGIS LEGALFOUNDATIONDATE: Datum der Kundmachung LEGISLATIONCODE: Gesetzblattnummer LEGISLATIONTITLE: Name der Rechtsvorschrift OBJECTID: GIS-intern Shape: intern ZONE: Name der §20 Zone |
Zeitraum | 02.09.2024 |
Aktualisierungzyklus | asNeeded |
Datenverantwortliche Stelle | Abteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten |
Veröffentlichende Stelle | Land Niederösterreich |
Datenqualität/Herkunft | Die Zonen sind das Ergebnis eines mehrstufigen komplexen GIS-unterstützten Abschichtungsprozesses auf Landesebene, der in den letzten 2 Jahren durchgeführt wurde. Zu jeder angestrebten Gwka-Widmung in einer Zone ist eine detaillierte Untersuchung im jew. Widmungsverfahren durchzuführen. |
Kategorie | Geographie und Planung |
Schlagworte | Energie, Raumplanung, Wind, Zoneneinteilung |
Weiterführende Metadaten | |
Geographische Ausdehnung | |
Metadaten | XML |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung 4.0 International |
Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017