Regionale Raumordnungsprogramme - Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT) in Niederösterreich

Beschreibung Dargestellt werden die Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT), die gemäß den Regionalen Raumordnungsprogrammen § 2 festgelegt werden. Dabei handelt es sich um Flächen von besonderer Bedeutung, die zumindest zwei der folgenden Landschaftsleistungen in hohem Maß bzw. vier in mittlerem bis hohem Maß erfüllen: Landwirtschaftliche Produktion, Biologische Vielfalt, Vernetzung von Lebensräumen, Bodenschutz, Grundwasserschutz, Wasserrückhaltefähigkeit, Kohlenstoffbindungsfähigkeit, Erholungswert der Landschaft. Sie dienen der Sicherung der Ökosystemleistungen und der Ökosystemdienstleistungen. In den Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig: Grünland-Land- und Forstwirtschaft, Grünland-Land- und forstwirtschaftliche Hofstellen, Grünland-Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Grünland-Parkanlagen, Grünland-Ödland/Ökofläche, Grünland-Wasserflächen, Grünland-Freihalteflächen, Grünland-Windkraftanlagen, Grünland-Kellergassen sowie Bauland-Gebiete für erhaltenswerte Ortsstrukturen.. Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Erhaltenswerten Landschaftsteiles erreicht werden kann.
Datensatz oder Dienst Link
Attribute ELTNR: fortlaufende Nummer des Datensatzes EMASST: Erfassungsmaßstab FLAECHE_HA: Fläche Hektar GID: GIS ID LASTUPDATE: letzte technische Überarbeitung OBJECTID: Objectid REGIONSNR: Nummer der REGROP-Region REGROP: Bezeichnung REGROP
Zeitraum 14.01.2025
AktualisierungzyklusasNeeded
Datenverantwortliche StelleAbteilung RU7 - Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Veröffentlichende StelleLand Niederösterreich
Datenqualität/HerkunftDer Vorschlag zur Festlegung der Erhaltenswerte Landschaftsteile wurde auf Basis der Rohabgrenzung aus der Grundlagenstudie Wertvolle Grünräume in NÖ (Büro Knollconsult Umweltplanung, ZT GmbH, 2021) erstellt. Dabei wurden die Landschaftsfunktionen Lebensraum-, Produktions-, Regulations- und Erholungsfunktion anhand ihrer Teilleistungen auf Basis eines 100 x 100 m-Rasters mittels einer 5-stelligen Werteskala bewertet. Zur Ausweisung eines ELT müssen zumindest 4 Teilleistungen mit 4 bzw. 2 Teilleistungen mit 5 bewertet sein, wobei zumindest 2 übergeordnete Funktionen vertreten sein müssen. Die Landschaftszellen innerhalb eines 300 m-Radius wurden zusammengefasst, wobei eine Mindestgröße von 6 ha definiert wurde. Spezifische Nutzungen sowie Nutzwald wurden aus dem Datensatz entfernt. Darauf aufbauend erfolgte eine Feinabgrenzung und Anpassung an den Naturstand. Aufgrund der Nachbearbeitungsschritte (z.B. Ausnahme von Nutzungen, Teilung von Flächen durch Uferzonen, u.ä.) kommt es vereinzelt zu Teilflächen, die unter die 6 ha Begrenzung fallen. Den Regionalen Raumordnungsprogrammen war ein kooperativer Planungsprozess von Land und Gemeinden (Regionale Leitplanung) vorgelagert. In diesem wurde seitens des Landes ein Fachvorschlag erstellt, der mit den Gemeinden abgestimmt wurde und die Grundlage für die Verordnungswerdung bildete. Die fachliche Abgrenzung ist im Maßstab 1:10.000 erfolgt. Die Darstellung in der Verordnung erfolgt im Maßstab 1:50.000 vor dem Hintergrund der amtlichen Karte des BEV ÖK50. Die Erhaltenswerten Landschaftsteile werden für folgende Regionalen Raumordnungsprogramme festgelegt: Regionales Raumordnungsprogramm Raum Amstetten Nord, LGBl. Nr. 7/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Baden, LGBl. Nr. 9/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Bruck an der Leitha, LGBl. Nr. 10/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Krems, LGBl. Nr. 14/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Lilienfeld, LGBl. Nr. 15/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Mödling, LGBl. Nr. 17/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt, LGBl. Nr. 18/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Nordraum Wien, LGBl. Nr. 23/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten, LGBl. Nr. 19/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Tulln, LGBl. Nr. 20/2025 Regionales Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Nordost, LGBl. Nr. 24/2025
KategorieGeographie und Planung
SchlagworteRaumordnung und -planung
Weiterführende Metadaten
Geographische Ausdehnung
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Letzte Änderung dieser Seite: 15.5.2017
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