Park & Ride Anlage Fischamend

Änderungen der Nutzungsbedingungen der Park&Ride Anlage Fischamend  

Es wird  darauf aufmerksam gemacht, dass die unentgeltliche Benützung der Park & Ride Anlage Fischamend nur zum Zwecke der Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln für maximal 24 Stunden gestattet ist. Bei Abstellen des KFZ ist mittels Parkuhr das Datum und die Uhrzeit des Eintreffens sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzuzeigen. Bei Erstbenutzung der Anlage ohne Parkuhr kann diese durch einen handgeschriebenen Zettel mit Datum und Uhrzeit ersetzt werden. Für Kontrollzwecke ist zusätzlich der gültige Fahrschein bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten. Die Parkuhr erhalten Sie beim Bürgerservice im Stadtgemeindeamt.

Bei Überschreitung der maximal zulässigen Abstelldauer oder Fehlen der entsprechenden Berechtigung (Parkuhr) wird ein Entgelt von € 50,- für den ersten Tag eingehoben. Für jeden weiteren Tag steigt das Entgelt um jeweils € 10,- pro Tag. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Die neuen Nutzungsbedingungen treten mit 1. Mai 2013 bis auf Widerruf in Kraft. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt durch die Stadtgemeinde Fischamend.



weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Park & Ride

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14267
Fax: 02742/9005-14950
Letzte Änderung dieser Seite: 21.3.2023
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