Bergführerbefugnis, Verleihung - Antrag

Information, Voraussetzungen, Fristen, Kosten, Formulare


Allgemeine Informationen

Das erwerbsmäßige Führen und Begleiten von Personen bei Berg- und Schitouren  sowie das erwerbsmäßige Unterweisen von Personen in den für Berg- und Schitouren erforderlichen  Fertigkeiten  und Kenntnissen setzt die Verleihung einer Befugnis als Bergführer durch die Bezirksverwaltungsbehörde  voraus. Diese Befugnis wird einer Person  unter bestimmten Voraussetzungen verliehen. 

Das Führen und Begleiten von Personen bei Berg- und Schitouren  sowie das Unterweisen von Personen in den für Berg- und Schitouren erforderlichen  Fertigkeiten  und Kenntnissen ist dann erwerbsmäßig, wenn es gegen Entgelt oder zur Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteils, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist, ausgeübt wird.


Voraussetzungen

  • die österreichische Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Stellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG  oder Familienangehörigen im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG
  • erforderliche geistige Eignung
  • Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung 1994
  • Körperliche Eignung
  • Fachliche Befähigung (Abschlussprüfung gem. Anlage A.7 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern) und praktische Betätigung
  •  Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Hinweis: Personen, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und Konkursfreiheit  (Zuverlässigkeit) sowie der körperlichen Eignung  auch durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Einrichtung ihres Heimat- oder Herkunftsstaates erbringen.


Fristen

Die Verleihung der Bergführerbefugnis ist vor dem beabsichtigten erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Berg- und Schitouren sowie vor dem erwerbsmäßigen Unterweisen von Personen in den für Berg- und Schitouren erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen zu erwirken.


Zuständige Stellen

Bezirksverwaltungsbehörde  der Wohnsitzgemeinde


Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag incl. Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlich geforderten Voraussetzungen.


Kosten

  • Verwaltungsabgabe
    nach der NÖ Landes-Verwaltungsabgabenordnung 2001, LGBl. 3800/1 TP B III in Verbindung mit § 78 Allgemeindes Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 für die Verleihung der Befugnis als Bergführer: € 110,00
  • Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 -
    bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle

Rechtsgrundlagen

§ 28 NÖ Sportgesetz, LGBl. 5710-9

Zusätzliche Informationen

Eine Verwaltungsübertretung begeht, welche mit einer Geldstrafe von bis zu € 2.200,-- zu ahnden ist, wer Bergführertätigkeiten ohne Befugnis durchführt.

Formular

Bitte schicken Sie die erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.

Zum Onlineformular

Ihre Kontakstelle für BergführerIn, SchilehrerIn und Schischulen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Neue Herrengasse, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Fax: 02742/9005 - 16330
Letzte Änderung dieser Seite: 5.6.2024
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