LandeslehrerIn Snowboard - Zulassung zur Ausbildung; Antrag
Informationen, Voraussetzungen, Fristen, Kosten, Formulare
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung zum NÖ Landessnowboardlehrer / zur NÖ Snowboardlehrerin umfasst insgesamt 3 Ausbildungsstufen:
Lehrgang SNOWBOARD-ANWÄRTER
Dieser erste Teil der Ausbildung wird international auch als "Level One" bezeichnet. Im Niederösterreichischen Skilehrerverband umfasst die Ausbildung zum Anwärter 10 Kurstage.
Nach 10 Tagen Praxiserfahrung kann eine weiterführende Ausblidung begonnen werden.
Lehrgang SNOWBOARD-LEHRER
Diese Ausbildung ist der nächste Schritt im Umfang von ebenfalls 10 Tagen. Sie umfasst vor allem die Teilbereiche Carving, Freeride und Freestyle. Nach dieser Ausbildung steht man international auf "Level Two".
Lehrgang ALPINKURS
Der Alpinkurs dauert sieben Tage und kann nach positiver Absolvierung der Anwärter-Ausbildung besucht werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in der Schnee- und Lawinenkunde sowie der Tourenplanung und dem Umgang mit dem LVS (Lawinenverschüttetengerät).
Voraussetzungen
für den Lehrgang SNOWBOARD-ANWÄRTER
- Vollendetes 15. Lebensjahr
- Snowboardtechnik: Befahren von mittelsteilen und steilen Hängen bei niedrigem und hohem Tempo, kurze und lange Radien, Vorkenntnisse im Slopestyle
- Unterrichtssprache ist Deutsch: Sämtliche Prüfungen müssen auf Deutsch in schriftlicher bzw. mündlicher Form abgelegt werden.
für den Lehrgang SNOWBOARD-LEHRER
- Erfolgreich absolvierte Anwärterausbildung
- Erfahrung im Freeriding, Kicker & Rennlauf
- Unterrichtssprache ist Deutsch: Sämtliche Prüfungen müssen auf Deutsch in schriftlicher bzw. mündlicher Form abgelegt werden.
- Anrechnungen möglich: Sollten Sie an einem anderen Institut bereits Ausbildungen genossen haben und Ihre Ausbildung in Niederösterreich fortsetzen wollen, nehmen Sie bitte direkt mit dem NÖ Skilehrerverband - NOESLV, info@noeslv.at auf. Der NOESLV rechnet viele dieser Ausbildungen nach genauer und individueller Überprüfung an.
für den ALPINKURS
- Vollendetes 16. Lebensjahr
- Erfolgreich absolvierter Snowboard-Anwärter Lehrgang
- Erfahrung im Geländefahren sowie im praktischen Unterricht mit fortgeschrittenen Gästen
- Unterrichtssprache ist Deutsch: Sämtliche Prüfungen müssen auf Deutsch in schriftlicher bzw. mündlicher Form abgelegt werden.
- Anrechnungen möglich: Sollten Sie an einem anderen Institut bereits Ausbildungen genossen haben und Ihre Ausbildung in Niederösterreich fortsetzen wollen, nehmen Sie bitte direkt mit dem NÖ Skilehrerverband - NOESLV, info@noeslv.at auf. Der NOESLV rechnet viele dieser Ausbildungen nach genauer und individueller Überprüfung an.
- Bei staatlich geprüften Bergführern entfällt der Alpinkurs.
Fristen
Der Antrag auf Zulassung ist rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen.
Beachten Sie die bei der zuständigen Stelle ausgeschriebenen Lehrgangstermine.
Zuständige Stellen
Niederösterreischer Skilehrerverband NOELSV
Die Interessensvertretung und Servicestelle der Skischulen und Skilehrer in Niederösterreich.
Kosten
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle (Lehrgangsbeitrag).
Zusätzliche Informationen
für den Lehrgang SNOWBOARD-ANWÄRTER
Ausbildung - Theorie
- Bewegungs- und Unterrichtslehre (8 Einheiten)
Zusammenhänge von Bewegungen verstehen und an Snowboardgäste weitergeben können; Möglichkeiten und Tipps zur Unterrichtsgestaltung - Englisch (4 Einheiten)
- Kinder 2 Einheiten
- Materialkunde 3 Einheiten
- Alpinkunde 2 Einheiten
- Erste Hilfe 4 Einheiten
- Berufskunde 1 Einheit
Theoretische Prüfungen werden entweder schriftlich oder mündlich in allen vorgetragenen Fächern abgehalten.
Ausbildung - Praxis
- Österreichischer Ski- und Snowboardlehrplan „Lernen"
- Techniktraining, Slopestyle
- Methodische und didaktische Aufbereitung des Snowboardunterrichts, Vorbereitung der Kandidaten auf die Arbeit in der Praxis, Vorbereitung auf die Prüfungsfahrten, Kinderschiunterricht, Verhalten vor der Skigruppe, Führen einer Skigruppe im organisierten Skiraum, Sicherheitsaspekt
Prüfunginhalte
- Praktisch- Methodische Übungen (Lehrauftritt)
- zwei Schulefahrten: Driftschwung mit Gewichtsverlagerung, Driftschwung mit Hochentlasten
- zwei Fahrten im Eigenkönnen: Carving, Slopestyle
weitere Informationen
- Die praktischen Prüfungen sind kommissionell abzunehmen. Die praktisch-methodischen Übungen sind vom Gruppenleiter im Unterricht zu prüfen.
- Die Prüfungskommission hat aus dem Obmann oder dem Obmannstellvertreter oder einem Vorstandsmitglied des NÖ Schilehrerverbandes sowie dem Lehrgangsleiter und den Gruppenlehrern zu bestehen. Die Kommission hat die Prüfungsnote und den Qualifikationsvermerk aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen festzustellen. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und allen Prüfern zu unterfertigen ist.
- Wird die Leistung eines Prüfungswerbers in einem Prüfungsgegenstand oder in mehreren Prüfungsgegenständen mit "nicht genügend" beurteilt, so darf er die Prüfung im betreffenden Prüfungsgegenstand bzw. in den betreffenden Prüfungsgegenständen dreimal wiederholen.
- Die erfolgreich abgelegte Prüfung des Snowboardanwärter-Lehrganges berechtigt zum Unterricht in den Grundschulklassen einer Schischule, insbesondere zum Schiunterricht mit Kindern.
für den Lehrgang SNOWBOARD-LEHRER
Ausbildung - Theorie
- Bewegung und Unterrichtslehre (8 Einheiten)
- Zusammenhänge von Bewegungen verstehen und an Snowboardgäste weitergeben; Möglichkeiten und Tipps zur Unterrichtsgestaltung unter Berücksichtigung Sicherheitsrelevanter Aspekte
- Englisch (4 Einheiten)
- Tourismus Umweltkunde & Topographie (4 Einheiten)
- Snowboardgeschichte (2 Einheiten)
- Alpinkunde (2 Einheiten)
Theoretische Prüfungen werden entweder schriftlich oder mündlich in allen vorgetragenen Fächern abgehalten.
Ausbildung - Praxis
- Österreichische Schi- & Snowboardlehrplan "Lernen und Anwenden"
- Riesentorlauf
- Freeriden
- Lehrauftritt
Prüfunginhalte
- Überprüfung der Snowboardtechnischen Fertigkeiten:
- Praktisch methodische Übungen ( Lehrauftritt)
weitere Informationen
- Die praktischen Prüfungen sind kommissionell abzunehmen. Die praktisch-methodischen Übungen sind vom Gruppenleiter im Unterricht zu prüfen.
- Die Prüfungskommission hat aus dem Obmann oder dem Obmannstellvertreter oder einem Vorstandsmitglied des NÖ Schilehrerverbandes sowie dem Lehrgangsleiter und den Gruppenlehrern zu bestehen. Die Kommission hat die Prüfungsnote und den Qualifikationsvermerk aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen festzustellen. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und allen Prüfern zu unterfertigen ist.
- Wird die Leistung eines Prüfungswerbers in einem Prüfungsgegenstand oder in mehreren Prüfungsgegenständen mit "nicht genügend" beurteilt, so darf er die Prüfung im betreffenden Prüfungsgegenstand bzw. in den betreffenden Prüfungsgegenständen dreimal wiederholen.
für den ALPINKURS
Ausbildungsinhalte
- Schneekunde: Umwandlungsarten, Schneedeckenuntersuchung, Windzeichen,...
- Lawinenkunde: Lawinenarten, Lawinengrößen, Faktoren der Lawinenbildung...
- Tourenplanung: Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung, Strategien bei der Tourenplanung
- Tourenführung: Maßnahmen am Ausgangspunkt, Führungstechnik, Spuranlage,...
- Orientierung: natürliche/künstliche Orientierungshilfen, Handhabung Landkarte,...
- Rettung/Erste Hilfe: LVS, Handhabung/Suche, Kameradenrettung, Abtransport von Verletzten, organisierter Lawineneinsatz,...
- Wetterkunde: Entstehung, Wetterhauptfaktoren, Wetternebenfaktoren,...
Inhalte werden in Theorie und Praxis erarbeitet.
Prüfunginhalte
- Tourenführung
- Tourenplanung
- Schnee - und Lawinenkunde
- Rettung (LVS - Suche)
- Orientierung
Theoretische Prüfungen werden entweder schriftlich oder mündlich in allen vorgetragenen Fächern abgehalten.
weitere Informationen
- Die praktischen Prüfungen sind kommissionell abzunehmen. Die praktisch-methodischen Übungen sind vom Gruppenleiter im Unterricht zu prüfen.
- Die Prüfungskommission hat aus dem Obmann oder dem Obmannstellvertreter oder einem Vorstandsmitglied des NÖ Schilehrerverbandes sowie dem Lehrgangsleiter und den Gruppenlehrern zu bestehen. Die Kommission hat die Prüfungsnote und den Qualifikationsvermerk aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen festzustellen. Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und allen Prüfern zu unterfertigen ist.
- Wird die Leistung eines Prüfungswerbers in einem Prüfungsgegenstand oder in mehreren Prüfungsgegenständen mit "nicht genügend" beurteilt, so darf er die Prüfung im betreffenden Prüfungsgegenstand bzw. in den betreffenden Prüfungsgegenständen dreimal wiederholen.
Rechtsgrundlagen
§ 26 NÖ Sportgesetz, LGBl. 5710-9
Verordnung der NÖ Landesregierung über die Ausbildung und Prüfung der Schilehrer, LGBl. 7050/2-1
Zum Formular
Die Zulassung hat über schriftliches Ansuchen, mit den erforderlichen Unterlagen, bei der zuständigen Stelle zu erfolgen.
Ihr Kontakt für BergführerIn, SchilehrerIn und Schischulen
Abteilung Sport Neue Herrengasse, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16159
Fax: 02742/9005-16330