Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Mistelbach erteilt wird.
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Am Bischofteich 1
3100 St. Pölten
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Tel: 02742/9025-0
Fax: 02742/9025-37000
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.7.2024