Inhaberwechsel (Abfallbehandlungsanlagen)

Allgemeine Informationen

Anlagenbescheide haben dingliche Wirkung: Durch den Wechsel des Inhabers einer Behandlungsanlage wird die Wirksamkeit einer Genehmigung oder von Anordnungen oder Aufträgen nicht berührt.


Der Wechsel des Inhabers ist vom nunmehrigen Inhaber zu melden. Diese Meldung ist vom vormaligen Inhaber gegenzuzeichnen.



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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390

Letzte Änderung dieser Seite: 3.12.2025
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