Inhaberwechsel (Abfallbehandlungsanlagen)
Allgemeine Informationen
Anlagenbescheide haben dingliche Wirkung: Durch den Wechsel des Inhabers einer Behandlungsanlage wird die Wirksamkeit einer Genehmigung oder von Anordnungen oder Aufträgen nicht berührt.
Der Wechsel des Inhabers ist vom nunmehrigen Inhaber zu melden. Diese Meldung ist vom vormaligen Inhaber gegenzuzeichnen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
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Letzte Änderung dieser Seite: 3.12.2025
