Nuklearmedizin

Voraussetzungen

Die Errichtung von nuklearmedizinischen Einrichtungen (Institute/Ordinationen) und die Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen und Röntgengeräten benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.

Antragsunterlagen für die Errichtung

  • Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5224 und ggf. ÖNORM S 5212
  • Grundrissplan mit eingezeichneten Einrichtungsgegenständen und umgebenden Räumlichkeiten
  • Beschreibung der Räumlichkeiten inkl. Ausstattung
  • Beschreibung der erforderlichen Aufbewahrungseinrichtungen, wie z.B. Tresore, Strahlenschutztische, Werkbänke und Behälter gemäß ÖNORM S 5225
  • Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang (Verwendung von Radionukliden, Aktivitäten, Verwendungsdauer (Aktivitäts-Zeit-Produkt / Woche), lüftungstechnische Angaben, Arbeitsplatztypen, …)
  • Betriebskonzepte:
    - Lagerung
    - Entsorgung
    - An- und Ablieferung radioaktiver Stoffe
  • gegebenenfalls Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen
  • Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten für einen allfälligen Probebetrieb
    - Aus- und Fortbildungsnachweise 

Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit

  • detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens
  • Messgutachten gemäß ÖNORM S 5226 und gegebenenfalls gemäß ÖNORM
    S 5214-1
  • Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden- und Deckenaufbau mit eingezeichneten Einrichtungsgegenständen sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen
    (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und seither keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
  • Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang (Verwendung von Radionukliden, Aktivitäten, Verwendungsdauer (Aktivitäts-Zeit-Produkt / Woche), lüftungstechnische Angaben, Arbeitsplatztypen, …)
  • Betriebskonzepte:
    - Lagerung
    - Entsorgung
    - An- und Ablieferung radioaktiver Stoffe
    - Dekontamination
    - Reinigung
  • gegebenenfalls Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quelle
  • gegebenenfalls Angaben zu Ableitungen und zu radioaktiven Abfällen hinsichtlich
    - Art und durchschnittliche Menge pro Jahr,
    - der enthaltenen Radionuklide sowie deren Aktivitätskonzentrationen,
    - der vorgesehenen Beseitigung,
    - einer allfälligen temporären Lagerung
  • Eichnachweise der Strahlenmessgeräte (Kontaminations- und Dosisleistungsmessgeräte; Aktivimeter) 
  • Ermittlung des Inkorporationsindexes
  • Ermittlung der Entlassungsaktivitäten
  • Patientenmerkblätter
  • Angaben über umschlossene radioaktive Quellen (bspw. für Kalibrierung und Qualitätssicherung)
  • Abnahmeprüfprotokolle
  • Erforderlichenfalls vertragliche Vereinbarung mit einem Medizinphysiker
  • Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht 
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
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