Natur im Garten

"Natur im Garten" ist eine Bewegung des Landes NÖ zur Förderung naturnaher und  umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und -bewirtschaftung. Teil der Bewegung ist die Vergabe von Fördermitteln in Form nicht rückzahlbarer Beihilfen für Projekte die den Grundsätzen und Richtlinien von „Natur im Garten" entsprechen, insbesondere für innovative Projekte von öffentlichem Interesse.


Gefördert werden Maßnahmen in Zusammenhang mit naturnaher und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung wie: 

  • Investitionen und investitionsgebundene Leistungen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung und – anteilsmäßig – unmittelbar damit verbundene Maßnahmen wie Planung, bestimmte bauliche Maßnahmen und Eigenleistungen.
  • Forschungsvorhaben zur nachhaltigen Garten- und Grünraumgestaltung und Garten- und Grünraumbewirtschaftung 

Öffentliche Institutionen, Vereine und andere Organisationen sowie Unternehmen, soweit sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen.

Das ausgefüllte und wenn nötig unterschriebene Förderansuchen ist bevorzugt über das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“ hochzuladen. Wählen Sie als Empfänger die Dienststelle „Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft“ aus. Die erforderlichen Beilagen können ebenfalls in diesem Formular hochgeladen werden.Als alternative Einreichmöglichkeit steht Ihnen auch die Übermittlung des Förderansuchens samt den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an post.ru3@noel.gv.at zur Verfügung. 

Bitte zu beachten, dass Förderansuchen vor Projektbeginn einzubringen sind – es sei denn, es handelt sich um ein Kleinprojekt im Sinne des Punkt „5. Antragstellung“ der Richtlinie „Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz“ (siehe Download).

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme (siehe Download Infoblatt) zwischen 25% und – nur unter bestimmten Bedingungen! - maximal 40% oder - nur bei Punkt 2! - maximal 70% der förderbaren Kosten. 

Die mögliche Förderung im Rahmen von „Natur im Garten“ ist mit einer nach aus dem Infoblatt (siehe Download) ersichtlichen Projektvoraussetzungen variierenden maximalen Förderhöhe pro Jahr und Antragsteller bzw. Antragstellerin gedeckelt.

Diese Förderaktion behält bis auf Widerruf ihre Gültigkeit.


weiterführende Links
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Natur im Garten-Förderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 14201
Fax: 02742/9005 - 14350   
Letzte Änderung dieser Seite: 2.1.2025
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