Gemeinsame Stellungnahme der Bundesländer zum grenzüberschreitenden SUP-Verfahren betreffend Suche nach Atommüll-Endlager in Tschechien

Für die Aktualisierung des Konzepts zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebranntem Nuklearbrennstoff in der Tschechischen Republik wird eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach tschechischem Recht durchgeführt. Niederösterreich deponiert seine Bedenken am geplanten Vorhaben hochradioaktiven Atommüll nahe der österreichischen Grenze zu lagern gemeinsam mit anderen Bundesländern.

Mögliche Atommülll-Endlagerstätten in Tschechien
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Die NÖ Anti-Atomkoordination hat gemeinsam mit Vertretern von Wien, Burgenland, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg seine Einwände gegen den in dieser Form vorgelegten Plan der Suche nach einem Endlagerstandort in Tschechien zusammengefasst. Die wesentlichsten Punkte darin sind: 

Die Verursachung von großen Mengen radioaktiver Abfälle, wie in der Vergangenheit geschehen, ohne ausgereifte und verantwortungsvolle Lösung für den Umgang mit diesen, kann nur als verantwortungslos bezeichnet werden, ist aber ein Charakteristikum der Kernenergie und der mit ihr verbundenen Industrie, nicht allein in Tschechien. 


Daher wird zwar grundsätzlich die Aktualisierung des tschechischen Entsorgungskonzeptes begrüßt, aber: 

  • Die im vorliegenden, aktualisierten Entsorgungskonzept genannten möglichen Erkundungsgebiete für ein Tiefenlager, liegen überwiegend sehr nahe an der österreichischen Grenze. Einer der Standort Čihadlo ist gerade einmal 21 km von Österreich entfernt, ein möglicher Ersatzstandort am Truppenübungsplatz Boletice liegt praktisch direkt an der Grenze. Es fällt auf, dass die potentiellen Standorte eher am Rand als im Zentrum der Tschechischen Republik zu finden sind. 
  • Der Zeitpunkt für das, für den ausgewählten Standort, durchzuführende UVP-Verfahren ist zu spät gewählt. Wird die UVP erst für den endgültigen Standort durchgeführt, sind andere potenzielle Standorte bereits ausgeschieden, was die Alternativenbetrachtung im Rahmen des UVP-Verfahrens unnötig stark einschränkt. 
  • Der vorliegenden Plan ist aus unserer Sicht nur dazu geeignet, einen Endlagerstandort, nicht aber den bestgeeigneten Endlagerstandort zu finden. Aufgrund der von der Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgehenden Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen, der zu betrachtenden Zeiträume und der damit verbundenen Unsicherheiten der Prognosen, ist es unabdingbar, nicht irgendeinen, gerade den Kriterien entsprechenden, sondern den bestgeeigneten auffindbare Standort auszuwählen. 
  • Die in Tschechien bei Betrachtung der historischen Entwicklung der Endlagersuche erkennbare Tendenz weg von technisch wissenschaftlichen Kriterien hin zu wirtschaftlichen Kriterien und Umsetzbarkeit mit geringstem Widerstand der Bevölkerung, wird von den Unterzeichnenden entschieden abgelehnt.

Hauptforderungen sind daher:

> Im Sinne einer nachhaltigen, sicheren und dem Verursacherprinzip folgenden Lösung sind negative Auswirkungen auf Österreich gänzlich zu verhindern.  

> Jedenfalls ist ein transparentes Auswahlverfahren unter Beteiligung der tschechischen und österreichischen Öffentlichkeit durchzuführen.

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Letzte Änderung dieser Seite: 2.8.2017
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