Löschwasserversorgungsanlagen von Gemeinden - Förderung

Für die Errichtung und Erweiterung von Löschwasserversorgungsanlagen von Gemeinden gibt es eine öffentliche Förderung vom Land. Der nachfolgende Artikel erklärt die Voraussetzungen dafür, die Förderhöhe und wie Sie die Förderung erhalten können.

  1. Die Errichtung und Erweiterung von Löschwasserversorgungsanlagen von Gemeinden (das sind Brunnen, Behälter, Teiche und ortsfeste Anlagen zur Löschwasserversorgung für den Löschwassergrundschutz). Die Maßnahmen sind im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen.
  2. Mit dem Bau darf erst nach Vorlage des vollständigen Förderansuchens begonnen werden.

Für Löschwasserversorgungsanlagen kann eine Förderung von 40% der anerkannten Baukosten (exkl. USt.) höchstens jedoch ein Betrag von € 30.000,00 als nicht rückzahlbarer Beitrag gewährt werden.

  1. Sie stellen ein formloses Ansuchen an die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft.
  2. Ein Vertreter der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft beurteilt bei einer örtlichen Begehung die Förderfähigkeit.
  3. Sie stellen ein Förderungsansuchen an den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖWWF). (siehe unter Downloads)
  4. Der NÖ WWF bestätigt den Eingang des Förderungsansuchens und die grundsätzliche Förderfähigkeit.
  5. Die Anlage wird errichtet.
  6. Sie legen die Abrechnungsunterlagen vor.
  7. Ein Vertreter der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft und des NÖ WWF führen die Kollaudierung der Anlage durch.
  8. Nach Genehmigung in der Kuratoriumssitzung des NÖ WWF erfolgt die Endabrechnung (endgültige Festsetzung des Förderausmaßes) und Auszahlung der Landesmittel.
  1. Formular Förderungsansuchen an den NÖ WWF (siehe Downloads)
  2. Projekt: Lageplan, zumindest Lageskizze
  3. Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid - wenn erforderlich
  4. Baubehördlicher Bewilligungsbescheid entsprechend den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 
  • Zuzählungsantrag NÖ WWF mit Rechnungszusammenstellung (siehe Downloads)
  • Bestandsplan
  • Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema Löschwasserversorungsanlagen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Siedlungswasserwirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14430
Fax: 02742/9005-16770   
Letzte Änderung dieser Seite: 6.9.2022
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