Fördercall „Forschungsgeist in der Schule wecken“ 

Das Land Niederösterreich schreibt den Fördercall „Forschungsgeist in der Schule wecken“ aus, um innovative Projekte im Bereich Künstliche Intelligenz und digitale Medien an Schulen zu unterstützen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieser Projekte einen kreativen, kritischen und verantwortungsvollen Zugang zu digitalen Technologien zu ermöglichen, innovative Lernformate zu erproben und das Interesse an Forschung, Technologie und Innovation nachhaltig zu stärken.

Fördergegenstand

Gefördert werden innovative Projekte von Schulen aus den Bereichen Künstliche Intelligenz und digitale Medien, durch welche diese Themen nachhaltig an der Schule etabliert werden sollen. Als besonders förderwürdig werden fächerübergreifende Projekte angesehen, bei denen zusätzlich Aspekte der Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften einfließen.


Zielgruppe

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche Schulen oder private Schulen mit Öffentlichkeitsrecht, jeweils im Einvernehmen mit ihrem Erhalter. Die Schulen müssen ihren Sitz in Niederösterreich haben. Alternativ können Förderungen auch von nicht gewinnorientierten Vereinen im direkten Naheverhältnis zu einer öffentlichen Schule oder einer privaten Schule mit Öffentlichkeitsrecht beantragt werden (z.B. Fördervereine, Alumnivereine, etc.).


  • Förderungen werden nur bei einer aktiven Einbindung von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern bzw. einer Kooperation mit einer Wissenschaftseinrichtung im Rahmen der Projektumsetzung vergeben.
  • Eine aktive Einbindung von Kindern und Jugendlichen an Projekten zum Thema Künstliche Intelligenz und digitale Medien soll forciert werden. 
  • Innovative Konzepte aus klassischen und digitalen Lehr- und Lernmethoden sollen angewandt werden.
  • Pro Schule ist maximal ein Antrag zulässig.
  • Es werden nur zukünftige Aktivitäten gefördert.

Für den Fördercall stehen insgesamt bis zu € 250.000, - zur Verfügung. Pro Schulprojekt stehen maximal € 16.000, - zur Verfügung. 

Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren und innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit der Förderung angefallenen Material- und Sachkosten (z. B. projektbezogenes Verbrauchsmaterial, geringwertige Wirtschaftsgüter, Anschaffung von Geräten, anteilige Lizenzgebühren, die innerhalb der Laufzeit des Projektes anfallen), Veranstaltungskosten (z. B. Raummiete, Catering), Kosten für Dienstleistungen Dritter und Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten).  

Personalkosten von Lehrkräften, Direktorinnen und Direktoren sind nur dann förderbar, wenn die Tätigkeiten für den Fördergegenstand außerhalb der Lehrverpflichtung geleistet werden. Diese Personalkosten müssen mit Honorarnoten belegt werden. Diese Honorarnoten haben eine detaillierte Darstellung des aufgewendeten Arbeitsumfangs zu beinhalten. Der Maximalstundensatz für diese Leistungen darf den Betrag von € 30,- nicht überschreiten.

Da für Schulen keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, wird die Umsatzsteuer als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt.  

Folgende Kriterien werden für die Förderentscheidung berücksichtigt: 

  • Inhaltliche Qualität des eingereichten Projekts (u.a. Orientierung an innovativen Konzepten zur Didaktik, Vermittlung und Lernstandkontrolle, Förderung von Zukunftskompetenzen bei den involvierten Schülerinnen und Schülern (Integration von Gender-Aspekten)
  • Beitrag zur Erreichung der Förderziele 
  • Realistische Ziele hinsichtlich der Umsetzung der Projekte 
  • nachhaltiger Nutzen der geplanten Aktivitäten am Schulstandort
  • Eignung der beteiligten Organisationen und Kooperationspartnerinnen und
    Kooperationspartner für die Durchführung der geplanten Aktivitäten 
  • Angemessene Projektkosten

Haben Sie Fragen zum Fördercall „Forschungsgeist in der Schule wecken“? In diesem Termin klären wir alles zum Ablauf und zur Antragsstellung. Bitte wählen Sie hier einen Termin aus. 


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