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Persönliche Ausweise & Dokumente


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in Niederösterreich

Ausweis für das Lenken von Mopeds und Mopedautos





Mopedausweis

Ein Moped ist laut Gesetz als ein Motorfahrrad bis 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit definiert.
Zum Lenken eines Mopeds ist zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und dem vollendeten 24. Lebensjahr ein Mopedausweis erforderlich.

Hinweis: Personen über 16 Jahre ohne Hauptwohnsitz in Österreich brauchen keinen Mopedausweis. Es genügt die Vollendung des 16. Lebensjahres.

Achtung: Besitzer und Besitzerinnen eines Führerscheins (einer beliebigen Klasse) benötigen keinen Mopedausweis, müssen aber einen amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis mitführen.

Voraussetzung:

  • ein Theoriekurs über acht Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Theorieprüfung Mopedprüfung
  • Mindestalter: 16 Jahre oder
  • Mindestalter: 15 Jahre mit folgenden zusätzlichen Voraussetzungen:
    • ein Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten)
    • der Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber dem Instruktor bzw. der Instruktorin oder dem Fahrlehrer bzw. der Fahrlehrerin
    • die Einwilligung der Erziehungsberechtigten


Hinweis: 16-Jährige müssen keine praktische Ausbildung machen.

 

zuständige Stelle:

  • für 15-Jährige:
    • Fahrschulen
    • Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ oder ÖAMTC)
  • ab dem 16. Lebensjahr:
    • Fahrschulen
    • Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ oder ÖAMTC)

erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto (35 mm x 45 mm)
  • 15-Jährige: zusätzlich
    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten


Gebühren:

Ausbildungs- und Prüfungskosten sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen.

Achtung: Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille) bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Hinweis: Lenker und Lenkerinnen von Invalidenkraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und bis zum vollendeten 24. Lebensjahr einen Mopedausweis besitzen.

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Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug"

Lenker und Lenkerinnen von Mopedautos bzw. Microcars (z.B. Quads, ATVs) müssen einen Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" besitzen.

Achtung: Die Mopedausweispflicht gilt im Unterschied zu einspurigen Mopeds auch für Personen über 24 Jahre. Besitzer und Besitzerinnen eines Führerscheins (einer beliebigen Klasse|) benötigen keinen derartigen Mopedausweis.

Voraussetzung:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres oder
  • Vollendung des 15. Lebensjahres mit folgender zusätzlicher Voraussetzung:
    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Absolvierung einer acht Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) umfassenden theoretischen Schulung und einer Prüfung darüber
  • Absolvierung einer sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) umfassenden praktischen Schulung auf solchen Fahrzeugen


Alle Bewerber und Bewerberinnen müssen eine praktische Ausbildung machen. Die theoretische Prüfung ist nur für Personen bis 24 Jahre zu absolvieren.

Hinweis: Falls beide Berechtigungen (Mopedausweis und Mopedausweis mit Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug") gemacht werden, muss die praktische Ausbildung einmal auf einem einspurigen und einmal auf einem vierspurigen Kfz (also zweimal sechs Unterrichtseinheiten) durchgeführt werden.

zuständige Stelle:

  • für 15-Jährige:
    • Fahrschulen
    • Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ oder ÖAMTC)
  • ab dem 16. Lebensjahr:
    • Fahrschulen
    • Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ oder ÖAMTC)

Ausbildungs- und Prüfungskosten sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen.

erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto (35 mm x 45 mm)
  • 15-Jährige: zusätzlich
    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
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Letzte Änderung dieser Seite: 09.08.2007