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in Niederösterreich

Pendlerhilfe - Antrag

Förderung - Antrag (für Einreichung ab 1. 1. 2010)

 

Beschreibung:

Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt.

Die Pendlerhilfe beträgt:

Zone 1   ab   25 Km   € 450,00
Zone 2   ab   50 Km   € 720,00
Zone 3   ab   80 Km   € 820,00
Zone 4   ab 130 Km   € 1.020,00
Zone 5   ab 200 Km   € 1.220,00

  • Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke.
  • Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus.

Formulare:

Antragsformular (pdf, 137kb)
Hinweis: Bisher übliche "Folgeanträge" wurden abgeschafft, es erfolgt keine Unterscheidung mehr. Bitte verwenden Sie das hier angebotene Formular.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Voraussetzungen:
  • ArbeitnehmerIn (unselbständig erwerbstätig)
  • Mindestentfernung Hauptwohnsitz - Arbeitsort 25 km
  • finanzielle Aufwendungen für das Pendeln
  • monatliches Gesamtfamilieneinkommen (brutto) unter der Höchstgrenze:

Alleinstehende   € 1.950,00
Alleinerziehende mit 1 Kind   € 2.920,00
Alleinerziehende mit 2 Kindern   € 3.520,00
Alleinerziehende mit 3 Kindern   € 4.120,00
Ehepaar, Lebensgefährten   € 3.520,00
Paar mit 1 Kind   € 4.120,00
Paar mit 2 Kindern € 4.720,00
jedes weitere Kind zusätzlich € 600,00

Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkünfte der/des AntragstellerIn und der/des PartnerIn. Grundlage ist das Bruttoeinkommen gemäß § 25 Einkommenssteuergesetz oder der Betrag unter der Kennzahl 210 im Jahreslohnzettel (geteilt durch 14).

Beispiel:
Der Betrag unter Kennzahl 210 im Jahreslohnzettel lautet € 25.600,00
€ 25.600,00 : 14 = € 1.828,58 monatliches Bruttoeinkommen.

Hinzuzurechnen sind:
Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte vom AMS
alle Arten von Pensionen (auch Witwen- und Waisenpensionen)
Krankengeld
Wochengeld
Kinderbetreuungsgeld
Alimente, die an Personen im Haushalt bezahlt werden
Lehrlingsentschädigungen von Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird

Abzuziehen sind:
geleistete Alimente (die an einen anderen Haushalt gehen)

Zu den Einkünften zählt nicht:

Familienbeihilfe
Pflegegeld
Versehrten- und Unfallrenten
Einkünfte der Eltern und Geschwister

Notwendige Unterlagen:
  • Dienstgeberbestätigungen für alle Arbeitsverhältnisse aus dem Antragszeitraum




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pendlerhilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung


ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 05.08.2010